Bayern hat eine Initiative zur Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende angestoßen. Ziel sei es, die Grundsicherung attraktiver zu machen und die Akzeptanz des Prinzips "Fördern und Fordern" zu stärken, heißt es in dem gemeinsamen Papier des Freistaats, Nordrhein-Westfalens, Baden-Württembergs und Mecklenburg-Vorpommerns, das unserer Redaktion exklusiv vorliegt.
Trautner: "Anreiz schaffen, die Erwerbstätigkeit über den geringfügigen Bereich hinaus auszuweiten"
Die vorgeschlagenen Veränderungen betreffen vier Kernpunkte: Die Einkommensfreibeträge für Aufstocker sollen erhöht werden. So könne die "Lebensleistung der Menschen verstärkt berücksichtigt werden", wie die bayerische Arbeitsministerin Carolina Trautner (CSU) betont. "Das könnte einen Anreiz schaffen, die Erwerbstätigkeit über den geringfügigen Bereich hinaus auszuweiten", sagt Trautner. "Dies muss sich immer finanziell positiv auf die Beschäftigten auswirken."
Flankierend dazu soll der Vermögens-Grundfreibetrag angehoben werden. Das würde bedeuten, dass Leistungsberechtigte in Zukunft mehr von ihrem Ersparten behalten dürften. "Anerkennung der Lebensleistung bedeutet für mich auch, dass die Menschen nicht jeden selbst verdienten Groschen, den sie über die Jahre abgezwackt haben, aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf staatliche Hilfe bekommen", sagt Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. "Das ist nicht gerecht und motiviert auch nicht, privat für den Ruhestand oder schlechte Zeiten vorzusorgen."
Sanktionsmöglichkeiten sollen neu geregelt werden
Aus dem gleichen Grund sehen die Initiatoren einen besseren Vermögensschutz für Grundstücke vor. Baden-Württembergs Arbeits- und Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut erklärt: "Wir sollten selbstgenutztes Wohneigentum erhalten – ganz besonders dann, wenn Menschen ihr erarbeitetes Vermögen vorrangig in ihr Wohneigentum investiert haben und gegen Ende ihres Arbeitslebens auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind." Darum solle der Freibetrag für Wohneigentum bei Hartz IV gleich hoch sein wie der Freibetrag für geldwerte Altersvorsorgeansprüche.
Auf der anderen Seite sollen auch die Sanktionsmöglichkeiten neu geregelt werden. Die vier Bundesländer sind sich einig, dass es schärfere Sanktionen für diejenigen geben müsse, die sich ihren Pflichten, der sich aus dem Bezug der Grundsicherung ergibt, "beharrlich verweigern." Dies sei notwendig, um die Solidarbereitschaft der Steuerzahler "nicht zu überdehnen".
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