Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Glosse: Grundsteuererklärungsnot: Christian Lindner fühlt mit uns!

Glosse

Grundsteuererklärungsnot: Christian Lindner fühlt mit uns!

Michael Stifter
    • |
    Irgendwo müssen diese Unterlagen doch sein!
    Irgendwo müssen diese Unterlagen doch sein! Foto: Marcus Brandt, dpa

    Millionen Deutsche haben in den vergangenen Monaten hektisch Schränke durchwühlt, vergilbte Fotoalben gefunden, den verloren geglaubten Impfpass oder den alten grauen Lappen, den der anständige deutsche Personenkraftwagenfahrer einst als Führerschein mitzuführen hatte. Dazwischen zerknitterte Gebrauchsanweisungen, lange abgelaufene Garantiescheine, verstörende Passfotos, alles Mögliche halt – nur eben nicht die Unterlagen, die man für diese verfluchte Grundsteuersache braucht.

    Grundbuchblattnummer? Flurstück? Gemarkung? Miteigentumsanteil? Bodenrichtwert? Fehlanzeige! Stattdessen: Grund zur Verzweiflung, schlaflose Nächte, laute Flüche und kleinlaute Telefonate mit Ämtern. Und im Hinterkopf stets das Ticken der Uhr.

    Bis zum 31. Oktober soll alles fertig sein - ist es aber nicht

    Denn der Staat wäre ja nicht der Staat, würde er nicht Fristen setzen. Bis zum 31. Oktober muss also jeder Immobilieneigentümer seine Grundsteuer erklären. Doch bislang hat gerade einmal ein Drittel der sonst so pflichtbewussten Deutschen geliefert. Ob das einer gewissen Freude an der Obstruktion geschuldet ist oder der lückenhaften Zettelwirtschaft, sei dahingestellt. Jedenfalls ist Rettung nah.

    Und zwar in Person des Finanzministers. Christian Lindner sagt, die Menschen hätten gerade zu viele Sorgen gleichzeitig. Recht hat er. Und weil er ja bei der FDP ist, bezieht er das explizit auch auf die armen Steuerberater, die all das ausbaden müssen. Lindner schlägt deshalb vor, die Frist zu verlängern.

    Ein Mann aus dem Volk! Vielleicht hat er sich aber auch nur daran erinnert, wie lange er selbst jüngst vor seiner Hochzeit Schränke durchwühlt hatte, um die für eine Eheschließung erforderliche Geburtsurkunde zu finden.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden