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Gesundheitspolitik: Ein neues Register soll die Organspende erleichtern

Gesundheitspolitik

Ein neues Register soll die Organspende erleichtern

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    Ab dem 18. März kann man sich auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Organspender registrieren lassen.
    Ab dem 18. März kann man sich auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Organspender registrieren lassen. Foto: Soeren Stache, dpa

    Tausende Kranke warten in Deutschland auf ein rettendes Spenderorgan. Ein Online-Register soll nun die Suche nach passenden Spendern einfacher machen: Mit zweijähriger Verspätung, aber gleichwohl begleitet von großen Hoffnungen, startet an diesem Montag, 18. März, das digitale Portal. Es soll den bisher üblichen Organspendeausweis aus Papier ersetzen. Zunächst soll es laut Bundesgesundheitsministerium möglich sein, eine Erklärung zur eigenen Spendenbereitschaft mit einem Ausweis mit Online-Funktion (eID) zu hinterlegen. Im zweiten Schritt zum 1. Juli sollen Kliniken, die Organe entnehmen, Erklärungen suchen und abrufen können. 

    In den meisten anderen EU-Ländern ist das Online-Register schon seit Jahren die Regel. Während in Großbritannien die Eintragung in das Register freiwillig ist, wurde sie in den Niederlanden verpflichtend. In Deutschland soll die Neuerung nicht nur Angehörigen eine große Last abnehmen, da der Wille des Verstorbenen klar ist. Die Erwartung ist auch, dass mehr Menschen sich für eine Organspende entscheiden. Im europäischen Vergleich ist Deutschland Schlusslicht, was die Spenderzahlen angeht. In Bayern ist die Zahl der Organspenden im vergangenen Jahr noch einmal leicht zurückgegangen. 126 Menschen spendeten 2023 nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) mitteilte. Ein Jahr zuvor waren es noch 128 Spenderinnen und Spender. Dies entsprach 9,4 Spendern pro Million Einwohner. Bundesweit lag die Quote bei 11,4 Spendern pro Million Einwohner. 

    Entscheidung zur Organspende ist vor allem für die Angehörigen schwierig

    Der Transplantationsexperte Frank Logemann von der Medizinischen Hochschule in Hannover erwartet sich von dem neuen Werkzeug zwar keinen sprunghaften und dauerhaften Anstieg der Spenderzahlen. Der Spendermangel werde damit nicht behoben. „Dennoch wird es wahrscheinlich in diesem Jahr zu einer Zunahme der Organspenden kommen, weil mit dem Registerstart und der derzeit diskutierten Einrichtung einer Form von Widerspruchslösung das Thema Organspende präsenter wird und sich Menschen häufiger mit ihrem Umfeld über ihre Einstellung dazu austauschen werden“, sagt er. Wichtig sei es, parallel stärker aufzuklären, etwa in Schulen und Vereinen. „Das Register könnte einen neuen Schub für die Organspende in Deutschland bedeuten“, sagt sein Kollege Moritz Schmelzle. Umfragen haben immer wieder gezeigt, dass die Spendebereitschaft in der Bevölkerung groß ist.“

    Ein echter Vorteil des Registers sei, dass der Familie damit die Verantwortung abgenommen werde. Das zeigt die Erfahrung in den Niederlanden. „In der Praxis gibt es eine große Veränderung, da die Spendergespräche mit den Spenderfamilien jetzt immer auf der Grundlage der Registrierung des Angehörigen geführt werden“, sagt Nichon Jansen, Wissenschaftlerin am niederländischen Transplantationszentrum in Leiden. Es sei nicht einfach, eine Organ- oder Gewebespende zu beantragen, wenn die Familie des Spenders nicht wisse, was der potenzielle Spender wünscht. „Eine Entscheidung unter emotionalen Umständen zu treffen, macht es noch schwieriger“, sagt die Medizinerin. Allerdings ist in den Niederlanden inzwischen jeder registriert, der über 18 Jahre alt ist. 

    Registrierung geht nur mit digitaler Ausweis-Funktion

    Deutschland hat bis dahin einen weiten Weg vor sich, vor allem, weil auch die technischen Voraussetzungen zunächst kompliziert sind. Wer sich mit einem Ja oder Nein auf www.organspende-register.de registrieren will, benötigt dazu einen Ausweis mit Online-Funktion. Spätestens ab 30. September soll möglich werden, dass Versicherte Erklärungen direkt mit Krankenkassen-Apps abgeben. Die Registrierung erfolgt auf freiwilliger Basis. Laut dem Gesetz sollen alle Bürgerinnen und Bürger zudem mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema angesprochen werden - auf dem Amt beim Beantragen von Personalausweisen oder Pässen. Hausärztinnen und Hausärzte können Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre ergebnisoffen dazu beraten.

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