Dass bundesweit Blutkonserven Mangelware sind, hat viele Ursachen: Das Rote Kreuz nennt etwa eine geringere Spendenbereitschaft über Weihnachten, die Erkältungswelle, die Corona-Pandemie und den Wegfall treuer Spender aus Altersgründen. Manche Menschen zögern möglicherweise aber auch wegen der Prozedur, die jeder Blutspende vorausgeht. Denn im obligatorischen Fragebogen und dem anschließenden Arztgespräch wird es sehr persönlich. Es geht etwa um das Sexualverhalten und die sexuelle Orientierung. Bestimmte Angaben führen zum Ausschluss. Ihren Ursprung haben die Regeln in der AIDS-Epidemie, die seit den 1980er Jahren weltweit rund 35 Millionen Menschenleben forderte. Obwohl das HI-Virus Menschen jeglicher sexueller Orientierung betrifft, gelten für Männer, die Sex mit Männern haben, besonders strenge Vorgaben.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat nun ein Gesetz auf den Weg gebracht, das Benachteiligungen ausschließen soll. Im Koalitionsvertrag zwischen seiner SPD, den Grünen und der FDP heißt es: „Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für Transpersonen schaffen wir ab, notfalls auch gesetzlich.“ Bereits im April soll die Änderung in Kraft treten. Die Bundesärztekammer wäre dann verpflichtet, innerhalb von vier Monaten die Blutspende-Richtlinien entsprechend anzupassen.
Die Union kritisiert das Vorgehen bei der Blutspende: "Ein typischer Lauterbach"
In der Union gibt es heftige Kritik - nicht am eigentlichen Ziel des Vorhabens, sondern an der Vorgehensweise des SPD-Politikers. Der Arzt und CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger sagte unserer Redaktion: "Das ist wieder ein typischer Lauterbach. Nicht selbst entscheiden, sondern wieder nur eine Kommission beauftragen." Der Minister solle nicht auf die Ärztekammer warten, sondern selbst ein geeignetes Prozedere festlegen.
CDU und CSU fordern im Bundestag per Änderungsantrag, dass Deutschland das Blutspende-Modell aus Österreich übernimmt. Wer dort in den zurückliegenden drei Monaten mehr als drei Sexualpartner hatte, egal welchen Geschlechts, wird für die Dauer von zwölf Monaten zurückgestellt. Die spendenbereite Person muss über ihre sexuelle Orientierung keine Auskunft geben. Pilsinger sagte: "Damit bleiben die Blutkonserven in Deutschland nicht nur sicher, sondern es bleiben auch homosexuelle Menschen nicht weiter außen vor. Das wird die Zahl der dringend benötigten Blutspenden hierzulande klar erhöhen." Mit dem "vagen Vorschlag der Ampel" dagegen sei eben nicht ausgeschlossen, dass sich homosexuelle Menschen im Vorfeld einer Blutspende weiter "outen" müssten.
Bis 2017 durften homosexuelle Männer nicht Blut spenden
Bis 2017 waren Männer, die Sex mit Männern haben, von Blutspenden generell ausgeschlossen. Seit 2021 dürfen homo- und bisexuelle Männer spenden, sofern sie in einer dauerhaften monogamen Beziehung leben. Sexualkontakte außerhalb solcher Partnerschaften führen allerdings zum Ausschluss für vier Monate, klagt etwa die Deutsche Aidshilfe. Wenn es dagegen um Sexualverkehr zwischen Männern und Frauen geht, wird nur ausgeschlossen, wer häufig wechselnde Partnerinnen oder Partner hat. Nach dem Lauterbach-Plan sollen Einschränkungen künftig für alle Personen gelten – unabhängig von der sexuellen Orientierung.
Grundsätzlich wird jede Blutspende auf eine ganze Reihe von Krankheitserregern getestet. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Diagnoseverfahren stetig weiterentwickelt und gelten als sehr sicher. Doch unter Umständen kann eine Infektion, etwa mit HIV oder Hepatitis, erst drei bis vier Monate nach der Ansteckung nachgewiesen werden. Unionspolitiker Pilsinger ist deshalb überzeugt: "Die in Österreich gut funktionierende und allgemein anerkannte Drei-mal-drei-Regel ist einfach zu verstehen, diskriminierungsfrei und garantiert auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse gleichzeitig Sicherheit bei den Blutprodukten."