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Gesetzesnovelle: Bundestag beschließt neue Regeln für Verbot von Kinderehen

Gesetzesnovelle

Bundestag beschließt neue Regeln für Verbot von Kinderehen

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    Eine junge Braut während einer Massenheirats- und Verlobungszeremonie in Indien.
    Eine junge Braut während einer Massenheirats- und Verlobungszeremonie in Indien. Foto: Divyakant Solanki/EPA, dpa

    Der Bundestag hat neue Regeln zum Schutz Minderjähriger bei im Ausland geschlossenen Ehen beschlossen. Eine Ehe unter Beteiligung Jugendlicher unter 16 Jahren soll nach deutschem Recht unwirksam bleiben.

    Die Gesetzesnovelle enthält jedoch Regelungen, etwa zur Wahrung von Unterhaltsansprüchen beziehungsweise zur Wiederheirat nach Erreichen der Volljährigkeit. Sie wurde mit den Stimmen von der Ampel-Fraktionen sowie der Union beschlossen. Dagegen votierte die AfD.

    Die Karlsruher Richter und

    "Wir reparieren ein Gesetz der Vorgängerregierung", sagte die SPD-Rechtspolitikerin Sonja Eichwede. Susanne Hierl (CSU) sagte, in dem Gesetzentwurf fehle eine Beratungspflicht für die meist jungen Frauen vor einer Wiederheirat nach dem Erreichen der Volljährigkeit. Eine solche Pflicht könne verhindern, dass Druck auf sie ausgeübt werde. 

    (dpa)

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