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Gesetzentwurf: Was Lauterbach gegen Herzerkrankungen plant

Gesundheit

Worum es beim neuen Gesundes-Herz-Gesetz geht

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    Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, und der Klinikdirektor am Herzzentrum der Uniklinik Köln, Stephan Baldus, stellen das Gesundes-Herz-Gesetz vor.
    Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, und der Klinikdirektor am Herzzentrum der Uniklinik Köln, Stephan Baldus, stellen das Gesundes-Herz-Gesetz vor. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Neue Angebote zur Vorbeugung mit regelmäßigen Checks sollen nach Plänen der Bundesregierung eine Zunahme von Herzerkrankungen in Deutschland vermeiden. Das Kabinett brachte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf den Weg. „Es handelt sich um das wichtigste Gesetz für die Gesundheit der Bevölkerung in dieser Legislaturperiode“, sagte der SPD-Politiker anschließend und ergänzte: „Wir müssen die Gesundheit der Herzen besser schützen“. Weniger Herzinfarkte, Schlaganfälle und Demenzfälle erhofft sich der Minister von dem Vorhaben.

    Was beinhaltet das Gesetz?

    Kinder und Jugendliche haben künftig Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung. Im Rahmen der U9-Untersuchung im Alter von fünf Jahren sollen Kinder auf diese genetisch vererbbare Erkrankung getestet und bei Bedarf behandelt werden. Wird das Problem erkannt, können auch Geschwister und Eltern identifiziert werden. Eine familiäre Hypercholesterinämie lässt sich nicht allein durch Sport und eine gesunde Ernährung kompensieren und führt im jungen Erwachsenenalter schlimmstenfalls zu Herzinfarkten und Schlaganfällen. In Deutschland werden jährlich 5000 bis 10.000 Kinder mit dieser Stoffwechselstörung geboren. Zudem sollen Jugendliche von zwölf bis 14 Jahren und Erwachsene in bestimmten Altersabständen von den Kassen zu Laboruntersuchungen und Analysen von Risikofaktoren eingeladen werden. Bestehende Gesundheitsuntersuchungen sollen dafür um Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erweitert werden, und zwar im Alter von 25, 40 und 50 Jahren. Das Gesetz sieht zudem die leichtere Verordnung von Medikamenten vor, die Blutfettwerte senken und die Raucherentwöhnung unterstützen. Gesetzlich Versicherte werden zu den Check-ups von ihrer jeweiligen Krankenkasse eingeladen und erhalten außerdem Gutscheine für eine erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Apotheken. Die Apotheken sollen verstärkt in die Beratung zu Herz-Kreislauf-Krankheiten einbezogen werden.

    Warum bringt die Bundesregierung das Gesetz auf den Weg?

    „Wir haben keine gute Lebenserwartung“, meint Lauterbach. Herz-Kreislauf-Erkrankungen seien die führende Todesursache in Deutschland und verursachten nach Angaben des Robert Koch-Instituts etwa 40 Prozent aller Sterbefälle, rund 350.000 pro Jahr. Im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern ist Deutschland auf den hinteren Rängen der Lebenserwartung zu finden. Das Gesetz orientiert sich an ähnlichen Programmen aus dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und Spanien. Als weiteren Grund führte der Minister an: „Deutschland hat ein sehr teures Gesundheitssystem“. Die Versorgung nach dem Infarkt sei zwar auf einem hohen Niveau, doch es gebe Defizite gibt es bei der Früherkennung. Durch das neue Gesetz sollen Kosten gesenkt werden, denn Prävention sei günstiger als die Behandlung nach einem Herzinfarkt oder nach einem Schlaganfall.

    Wer zahlt für Check-ups, Beratung und Medikamente?

    Zusätzliche Kosten seien nicht zu erwarten, sagt Lauterbach. Er will angeblich erfolglose Programme wie Aufklärungskampagnen von den Krankenkassen oder nicht genutzte Sportangebote einstellen. Finanziert werden sollen die Leistungen laut Gesetzentwurf von den Krankenkassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Entscheidungsgremium für Leistungen der Krankenkassen im Gesundheitswesen. 

    Gibt es Kritik an dem Gesetz?

    Ja, sie kommt von Verbänden und Krankenkassen. Der Verband der Ersatzkassen spricht von einer „Aufblähung von Früherkennungsuntersuchungen“. Medikamente, die bei der Raucherentwöhnung helfen sollen, seien eine „Zweckentfremdung von Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen“. Statt Arzneien sollte gesunde Ernährung, Bewegung und eine Verhaltensanpassung für ein raucherfreies Leben gefördert werden.

    Der GKV-Spitzenverband beschreibt das „Gesunde-Herz-Gesetz“ als den falschen Weg. Die Koalition verabschiede sich von dem „Leitgedanken der Prävention, Gesundheitsrisiken vorzubeugen und zu vermeiden“. Der Gesetzentwurf gefährde zudem aufgebaute Präventionsstrukturen.

    Der AOK-Bundesverband spricht von einer geplanten Zweckentfremdung von Präventionsmitteln. Flächendeckende Screenings von Kindern und Jugendlichen zur Früherkennung von Fettstoffwechselstörungen seien in dieser Form nicht sinnvoll. Der Nutzen sei nicht belegbar. Die AOK warnte vor Mehrkosten für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.

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