Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Gesetze: Bundesrat billigt Bezahlkarte für Asylbewerber

Gesetze
26.04.2024

Bundesrat billigt Bezahlkarte für Asylbewerber

Der Bundesrat hat heute mehrere Gesetze der Bundesregierung ohne große Debatte gebilligt.
Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

Dass in einer Sitzung des Bundesrats kein Ministerpräsident und keine Ministerpräsidentin spricht, passiert selten. Am Freitag war es so. Untätig war die Länderkammer dennoch nicht.

Der Bundesrat hat wichtige Gesetze der Bundesregierung abgesegnet. Nachdem sich die Länderkammer zuletzt bei mehreren Vorhaben der Ampel-Koalition als sperrig erwiesen hatte, bekam der Vermittlungsausschuss diesmal keine zusätzliche Arbeit. Besonders schnell ging es beim Solarpaket: Das Gesetz hierzu wurde am Vormittag erst vom Bundestag beschlossen. Unmittelbar darauf passierte es schon den Bundesrat. Weitere Beschlüsse:

Bezahlkarte für Asylbewerber gebilligt

Die in der Ampel-Koalition lange umstrittene Bezahlkarte für Asylbewerber wurde ohne große Debatte verabschiedet. Dabei ging es um einen bundesgesetzlichen Rahmen für solche Karten, die einige Länder bereits eingeführt haben. Asylbewerber sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt als Guthaben über die Karte erhalten. Dafür soll es weniger Bargeldzahlungen geben. So soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen.

Ob die Länder die Karte tatsächlich einführen und wie sie die Nutzung ausgestalten, können sie selbst entscheiden. Vor allem Politikerinnen und Politiker der Grünen hatten in den vergangenen Monaten gefordert, der Gesetzentwurf müsse so formuliert werden, dass eine erhebliche Einschränkung der Rechte von Geflüchteten in einzelnen Regionen ausgeschlossen werde.

Wasserstoff-Kernnetz kann aufgebaut werden

Der Bundesrat machte den Weg für den Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland frei, indem er eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes passieren ließ. Das Wasserstoff-Kernnetz soll privatwirtschaftlich finanziert werden - mit einer staatlichen Absicherung. Es soll die wichtigsten Leitungen der Wasserstofftransport- und -importinfrastruktur umfassen. Vorgesehen sind insgesamt 9700 Kilometer an Leitungen. Zum großen Teil handelt es sich um eine Umwidmung des derzeitigen Gasnetzes.

Mit dem Wasserstoff-Kernnetz sollen große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff angebunden werden, in denen es große Industriezentren, Speicher und Kraftwerke gibt. Im Wesentlichen sollen die Leitungen laut Wirtschaftsministerium zwischen 2025 und 2032 schrittweise in Betrieb genommen werden. Erwartet werden Investitionen von rund 20 Milliarden Euro.

Weniger Elektroschrott durch einheitliche Ladekabel

Einheitliche Ladekabel für alle Handys, Tablets und Spielkonsolen werden zum Jahresende auch in Deutschland zur Pflicht. Der Bundesrat billigte dazu Änderungen am Funkanlagengesetz. Beim Aufladen von Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörern, E-Readern oder Navigationsgeräten wird USB-C Ende des Jahres zum Standard. Ab 2026 gilt dies auch für Laptops. Diese technische Vereinheitlichung soll die Menschen finanziell entlasten und gleichzeitig überflüssigen Elektroschrott vermeiden. Geräte können nun auch ohne neues Netzteil verkauft werden.

Digitale-Dienste-Gesetz gebilligt

Ohne Probleme passierte auch das Digitale-Dienste-Gesetz die Länderkammer. Es schafft eine Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesnetzagentur, die für Transparenz und Fairness sorgen und Anbieter digitaler Vermittlungsdienste zentral beaufsichtigen soll. Die Stelle soll auch über die Durchsetzung des Digital Services Act der EU wachen. Nutzerinnen und Nutzer können sich mit Beschwerden direkt an die Koordinierungsstelle wenden. Das Gesetz sieht zudem Regelungen zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum vor. Dass sie eingehalten werden, soll die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz überwachen.

Strategie für bessere Arzneimittelversorgung

Die Länder forderten die Bundesregierung auf, eine nationale Strategie zur besseren Arzneimittelversorgung vorzulegen. Das gilt nach der angenommenen Entschließung vor allem für Medikamente für Kinder und Jugendliche. Die Länder wollen, dass Vorschriften für den Import und die Lagerhaltung dringend notwendiger Medikamente gelockert werden. Apotheken müssten größere Handlungsspielräume beim Austausch von Arzneimitteln bekommen. Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollen Apotheken wie Arzneimittelhersteller unbürokratisch über eine Standardzulassung Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen und in Verkehr bringen können, um einen steigenden Bedarf zu decken. 

Die Länderkammer reagiert mit dem Vorstoß insbesondere auf die Knappheit von Arzneimitteln für Kinder im Winter 2022/2023. Damals gab es einen wochenlangen Mangel unter anderem an Fiebersäften und -zäpfchen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.