Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Geschlechtseintrag: Bundesrat winkt Selbstbestimmungsgesetz durch

Geschlechtseintrag

Bundesrat winkt Selbstbestimmungsgesetz durch

    • |
    Das Selbstbestimmungsgesetzt, das den Geschlechtseintrag regelt, hat den Bundesrat passiert.
    Das Selbstbestimmungsgesetzt, das den Geschlechtseintrag regelt, hat den Bundesrat passiert. Foto: Peter Steffen, dpa (Archivbild)

    Das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz kann in Kraft treten. Der Bundesrat ließ es passieren, in dem er darauf verzichtete, den Vermittlungsausschuss dazu anzurufen. Das Gesetz macht es künftig erheblich leichter, den Geschlechtseintrag und den Vornamen behördlich ändern zu lassen. Dazu wird künftig nur noch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt nötig sein. Eine gerichtliche Entscheidung und zwei Sachverständigengutachten, die bisher erforderlich waren, braucht es künftig nicht mehr.

    Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, die bislang diese hohen Hürden und kostspieligen Verfahren durchlaufen mussten, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen.

    NRW-Justizminister sieht Fortschritt zu mehr Toleranz

    Das bisherige Verfahren nach dem mehr als 40 Jahre alten Transsexuellengesetz, bei dem den Betroffenen intimste Fragen gestellt worden seien, sei entwürdigend gewesen, sagte die stellvertretende Hamburger Regierungschefin Katharina Fegebank (Grüne). Für die neue Regelung gelte: "Es wird niemandem etwas genommen. Es wird Unrecht beseitigt. Und es ist für viele ein großer Tag für ein freieres und für ein selbstbestimmteres Leben."

    NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) betonte, auf dem Weg zu diesem Gesetz sei um viele Regelungen gerungen worden. Das Ergebnis sei gut, auch wenn das Gesetz vielleicht nicht in allen Detailfragen perfekt sei. "Mit dem Selbstbestimmungsgesetz gehen wir einen großen Schritt in Richtung einer offenen, toleranten und vielfältigen Gesellschaft", sagte Limbach. (dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden