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Geschichte: Weltkriegsgedenken: Gericht erlaubt ukrainische Flaggen

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Weltkriegsgedenken: Gericht erlaubt ukrainische Flaggen

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    «Das Verbot ukrainischer Flaggen ist – mit den Worten des Gerichts – offensichtlich rechtswidrig», sagt Anwalt Patrick Heinemann, der den ukrainischen Verein Vitsche vertritt.
    «Das Verbot ukrainischer Flaggen ist – mit den Worten des Gerichts – offensichtlich rechtswidrig», sagt Anwalt Patrick Heinemann, der den ukrainischen Verein Vitsche vertritt. Foto: Christophe Gateau, dpa

    Zum Weltkriegsgedenken am 8. und 9. Mai dürfen nun doch ukrainische Flaggen rund um die drei Sowjetische Ehrenmale in Berlin gezeigt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren, wie ein Gerichtssprecher am Samstag bestätigte. Russische Flaggen und Symbole blieben zunächst verboten. Doch gab es nach Angaben der Berliner Polizei am Samstag auch dagegen einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht.

    Ursprünglich hatte die Polizei ein Verbot russischer und ukrainischer Flaggen und Symbole rund um die Sowjetischen Ehrenmale für den 8. und 9. Mai erlassen. An den beiden Tagen jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa zum 78. Mal.

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    Da Russland die Ukraine angegriffen hat und beide Länder derzeit Krieg führen, waren Konflikte zum Jahrestag befürchtet worden. Die Polizei begründete ihre Allgemeinverfügung damit, das "würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee" zu gewährleisten.

    Deshalb wollte die Polizei neben russischen und ukrainischen Flaggen auch Symbole und Bilder sowie das Abspielen von Marsch- und Militärliedern rund um die drei Ehrenmale verbieten. Darüber hinaus wollte sie untersagen, "Ausrufe zu tätigen, die aufgrund der aktuellen Situation geeignet sind, den Krieg in der Ukraine zu billigen, zu glorifizieren oder zu verherrlichen".

    Eilantrag erfolgreich

    Der ukrainische Verein Vitsche zog gegen das Verbot der ukrainischen Symbole mit einem Eilantrag vor das Verwaltungsgericht, wie er auf Twitter mitteilte. Anwalt Patrick Heinemann sagte dem "Tagesspiegel": "Das Verwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt: Das Verbot ukrainischer Flaggen ist - mit den Worten des Gerichts - offensichtlich rechtswidrig." Wer von seinem Grundrecht Gebrauch mache, sich öffentlich zur ukrainischen Nation und ihren historischen Opfern bei der Niederringung des Nationalsozialismus zu bekennen, sei keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

    Ein Fahnenverbot hatte es bereits im Vorjahr gegeben. Es sorgte damals für viel Kritik von ukrainischer Seite, unter anderem vom damaligen ukrainischen Botschafter in Deutschland, Andrij Melnyk. Mit den Auflagen wollte der Senat laut eigener Aussage verhindern, dass das Weltkriegsgedenken von möglichen Konflikten im Zusammenhang mit dem aktuellen Krieg in der Ukraine überschattet wird.

    Die Partei Die Linke forderte unterdessen, bundesweit und sogar darüber hinaus den 8. Mai zu einem Feiertag "für Befreiung und Antifaschismus" zu erklären. "Das setzt ein klares politisches Zeichen und schafft den Menschen mehr Zeit für entsprechendes Engagement und Bildung", teilte der Parteivorsitzende Martin Schirdewan am Sonntag mit. "Neben dem Tag der Einheit auch einen bundesweiten Feiertag im Zeichen der Freiheit einzuführen, hätte dabei Symbolwirkung über unsere Grenzen hinaus." Die Linke wolle nun dazu eine europäische Initiative mit befreundeten Parteien starten. In einigen europäischen Ländern sei der 8. Mai bereits offizieller Feiertag.

    (dpa)

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