Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat am Freitagabend das Verbot der "Querdenker"-Versammlungen in Dresden bestätigt.
Das Gericht gehe von nicht vertretbaren Gefahren für Beteiligte und Passanten aus, erklärte eine Sprecherin. Insbesondere wegen der überdurchschnittlich hohen Infektionszahlen und der Verbreitung ansteckenderer Virusvarianten bestehe ein nicht absehbares Risiko. Der Senat rechne zudem damit, dass mildere Mittel, wie etwa eine Beschränkung der Teilnehmerzahl, nicht wirksam seien. Dies habe die Erfahrung mit vergangenen Demonstrationen gezeigt. Es sei zu erwarten, dass es dem Veranstalter trotz vorgelegtem Hygienekonzept nicht gelingen werde, für die Einhaltung des Konzepts und eine begrenzte Teilnehmerzahl zu sorgen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes sei unanfechtbar.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Dresden am Donnerstagabend das von der Stadt Dresden verhängte Verbot bestätigt. Auch sämtliche geplanten Ersatzveranstaltungen bleiben demnach untersagt. Zudem hat die Stadt Dresden auch eine Kundgebung der AfD mit rund 500 angemeldeten Teilnehmern untersagt. Trotz der Verbote rüstet sich die Dresdner Polizei für einen Großeinsatz.
Auch die Demonstrationen von Gegnern der Corona-Politik in Stuttgart bleiben verboten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte zwei gegen die Verbote gerichtete Eilanträge ab, wie ein Sprecher sagte. Es geht dabei um Versammlungen im Oberen Schlossgarten und auf dem Marienplatz in Stuttgart.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hatte das Verbot der Demonstrationen am Freitagabend bestätigt. Daraufhin hatten die Organisatoren das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.
Mit dem Verbot will die Stadt vor allem Szenen wie am Karsamstag verhindern, als bei einer Demonstration der "Querdenker"-Bewegung bis zu 15.000 Teilnehmer ohne Mund-Nasen-Schutz und ohne Abstand unterwegs waren. Die Polizei hat sich unabhängig vom Verbot auf einen größeren Einsatz in der Stadt eingestellt.
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Pressemitteilung Oberverwaltungsgericht Bautzen