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Björn Höcke: Verfahren gegen Thüringens AfD-Vorsitzenden eröffnet

Gericht

Thüringens AfD-Vorsitzender Höcke muss wegen NS-Vokabular vor Gericht

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    Am Landgericht Halle wurde ein Verfahren gegen Björn Höcke eröffnet.
    Am Landgericht Halle wurde ein Verfahren gegen Björn Höcke eröffnet. Foto: Sebastian Willnow, dpa

    Das Landgericht Halle hat eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Thüringens AfD-Vorsitzenden Björn Höcke zugelassen. Der 51-Jährige muss sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Einen Termin für die Verhandlung gibt es bislang nicht.

    Höcke soll bei Rede 2021 NS-Vokabular benutzt haben

    Höcke soll in einer Rede im Sommer 2021 in Merseburg eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben. Er soll damals gesagt haben: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland." In einer Mitteilung des Gerichts heißt es, Höcke habe gewusst, "dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der

    Die Anklage gegen Höcke war im Mai erhoben worden. Der AfD-Politiker habe in einer Einlassung zu diesem Vorwurf "die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt", so die Strafverfolger damals. Die Ermittlungen in dem Fall gehen auf eine Anzeige des damaligen Grünenchefs von Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel, zurück.

    Höcke muss vor Gericht: Verfahren vor dem Amtsgericht Merseburg

    Das Verfahren soll – anders als von der Anklagebehörde gefordert – nicht vor dem Landgericht, sondern vor dem Amtsgericht Merseburg stattfinden. Das begründete das Gericht damit, dass die Zuständigkeit des Landgerichts weder wegen der Straferwartung noch wegen einer besonderen Bedeutung des Falles anzunehmen sei.

    Der vorliegende Sachverhalt hebe sich im Vergleich mit gleich gelagerten Delikten weder durch das Ausmaß der Rechtsverletzung noch durch die Auswirkungen der Straftat in besonderer Weise aus der Masse der durchschnittlichen Fälle hervor, hieß es. Die Staatsanwaltschaft kann gegen den Beschluss Rechtsmittel einlegen. Höcke hingegen kann ihn nicht anfechten. (mit dpa)

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