Die ukrainische Regierung wirbt im Ausland um Kämpfer für eine "Internationale Legion". Drei Bedingungen nennt die Regierung auf einer eigens eingerichteten Website: Erstens müsse man eine andere Staatsbürgerschaft als die ukrainische haben, aber auf der Seite der Ukraine gegen die russische Invasion stehen. Zweitens müsse man sich am "Kampf für Freiheit und Demokratie in Europa" beteiligen wollen. Und drittens müsse man über Kampferfahrung verfügen – oder zumindest bereit sein, diese "an der Seite der tapferen ukrainischen Verteidiger zu sammeln".
Ukraine: 570.000 Zugriffe auf Website der Fremdenlegion aus Deutschland
Bereits am 27. Februar rief der ukrainische Außenminister dazu auf, der "Internationalen Legion der Territorialverteidigung der Ukraine" anzuschließen. Am Sonntag hieß es vom ukrainischen Außenministerium, auf die Website der Legion sei innerhalb von 24 Stunden fast 13 Millionen Mal zugegriffen worden. Rund 570.000 Zugriffe stammten demnach aus Deutschland. Die Regierungsangaben sind nicht unabhängig überprüfbar.
Die Anfragen möglicher Legionäre nehmen die Auslandsvertretungen der Ukraine entgegen. Doch die Botschaft ist nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung überlastet. Stattdessen meldeten sich viele Freiwillige bei Hansjürgen Doss, Honorarkonsul des Landes. Bei ihm klingle das Telefon den ganzen Tag. Die Zeitung zitiert einen anonymen Studenten, der sich auf den Weg in die Ukraine macht, um zu kämpfen – nicht ohne vorher ein Testament aufzusetzen.
Unter den Ausreisenden befinden sich auch rechtsextreme Deutsche. Das lasse sich nach Einschätzung des Chefs des Thüringer Verfassungsschutzes Stephan Kramer schwer zu verhindern. Ähnlich wie einst bei den Ausreisebestrebungen im Islamismusbereich nach Syrien versuchten die Behörden auch hier, Ausreisen zu unterbinden, sagte Kramer der Deutschen Presse-Agentur. "Aber jeder mit ein bisschen Fantasie kann sich vorstellen, dass das nicht so fürchterlich einfach ist." Es gebe nun mal offene Grenzen.
Rechtsextreme Deutsche wollen sich der Fremdenlegion der Ukraine anschließen
"Es ist richtig, dass uns natürlich nicht entgangen ist, dass es Aufrufe zur Ausreise und zum Kampf in der Regel bisher auf ukrainischer Seite gibt", sagte Kramer. Oft werde in diesem Zusammenhang das ukrainische "Asow-Bataillon" genannt. Dieses habe schon früher intensive Kontakte mit der rechtsextremistischen Szene in Deutschland, aber auch in Europa und den USA gehabt.
Derzeit lasse sich aber schwer verifizieren, wer bereits wirklich im Kriegsgebiet ist, sagte Kramer. Er erinnerte daran, dass schon im Balkan-Konflikt deutsche Rechtsextremisten ausgereist seien und dort mitgekämpft hätten. "Das hat man zum großen Teil dann in seiner ganzen Quantität erst später festgestellt."
Das Bundesamt für Verfassungsschutz berichtete zuletzt von vereinzelten Hinweisen auf Ausreisen von Rechtsextremisten in Richtung Ukraine. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bezifferte die möglichen Zahlen auf "deutlich weniger als zehn Fälle".
Laut einem Bericht des Schweizer Radio und (SRF) sollen sich 120 ehemalige Fallschirmjäger der britischen Armee auf den Weg in die Ukraine begeben haben. Auch Bundeswehr-Reservisten und Technik-Experten sollen nach Recherchen von Business Insider planen, für die ukrainische Fremdenlegion zu kämpfen.
Bundesregierung sieht ohne Weiteres keine Strafbarkeit bei Kämpfern der Fremdenlegion
Aber ist das überhaupt legal? Die Rechtslage ist kompliziert und entscheidet sich von Land zu Land. Manche Staaten erlauben ihren Bürgerinnen und Bürgern explizit, in der Ukraine zu kämpfen. In Deutschland existiert "keine Strafnorm, die unmittelbar das Kämpfen in einem bewaffneten Konflikt im Ausland unter Strafe stellt", schreibt das juristische Nachrichtenportal LTO. Gegenüber dem ZDF hieß es vom Innen-, Justiz- und Außenministerium, Deutsche, die offiziell der ukrainischen Armee beitreten, machten sich im Krieg nur strafbar, wenn sie gegen das Völkerrecht verstießen.
Laut LTO steht allerdings unter Strafe, einen Deutschen zum Militärdienst anzuwerben sowie ihn einer fremden Streitkraft zuzuführen. Vertreter des ukrainischen Staates könnten sich demnach nach deutschem Recht strafbar gemacht haben. (mit dpa)