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Frankfurt: Ex-OB Feldmann in Korruptionsprozess schuldig

Korruptionsprozess

Frankfurter Ex-OB Feldmann in Korruptionsprozess schuldig gesprochen

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    Peter Feldmann ist in einem Korruptionsprozess schuldig gesprochen worden.
    Peter Feldmann ist in einem Korruptionsprozess schuldig gesprochen worden. Foto: Boris Roessler, dpa

    Peter Feldmann ist schuldig. Der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister wurde vor dem Landgericht im Korruptionsprozess verurteilt. Wegen Vorteilsnahme in zwei Fällen muss er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro zahlen. Das gab das Landgericht Frankfurt am Freitag bekannt. Feldmann ist damit vorbestraft.

    Für den SPD-Politiker ergibt sich daraus eine Strafzahlung von insgesamt 21.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte 180 Tagessätze beantragt, was 31.500 Euro entsprochen hätte. Sie hatte Feldmann wegen Vorteilsannahme angeklagt. 

    Ehemaliger Frankfurter OB Feldmann verurteilt: Zwei Vorwürfe standen im Raum

    Der Vorwurf: Feldmann habe seiner früheren Freundin, inzwischen seine getrennt von ihm lebende Ehefrau, eine Leitungsposition mit übertariflichem Gehalt und einem Dienstwagen in einer deutsch-türkischen Kita der Arbeiterwohlfahrt (AWO) verschafft, für die sie nicht qualifiziert gewesen sei. Dafür habe er seine Amtsstellung ausgenutzt. Feldmann arbeitete selbst bis 2012 bei der AWO. Als er zum Oberbürgermeister gewählt wurde, gab er seinen Posten ab. 

    Im Wahlkampf um das Oberbürgermeisteramt 2018 soll Feldmann außerdem Spenden von einer damaligen Verantwortlichen der AWO angenommen haben. Im Gegenzug sollte er die Interessen der AWO in seinem Amt als Oberbürgermeister berücksichtigen. Darüber sollen die beiden Parteien "stillschweigend übereingekommen" sein.

    Ex-OB Feldmann in Frankfurt schuldig gesprochen: Er stritt Korruption ab

    Der Prozess gegen Feldmann hatte im Oktober begonnen. Der ehemalige OB hatte in seinem Schlusswort betont, dass er nicht korrupt sei und nie Einfluss zugunsten der AWO genommen hätte. Er habe den Arbeitsvertrag von seiner Frau nicht gekannt und auch nicht von ihrem Verdienst profitiert. Es habe zwar Bitten und Nachrichten der AWO-Verantwortlichen gegeben. Diese habe Feldmann aber nicht als unzulässige Einflussnahme verstanden und sei diesen auch nicht nachgekommen.

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