Seit vergangenem Jahr ermittelt die Staatsanwaltschaft Würzburg gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba, unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung, Geldwäsche und Nötigung, und ist nun wohl bereit, Anklage zu erheben. Weil Halemba als Abgeordneter aber Immunität vor Strafverfolgung genießt, musste der Bayerische Landtag diese am Donnerstag erst aufheben. Doch warum genießen Parlamentarier eigentlich Immunität und ist sie überhaupt noch zeitgemäß?
Immunität diente als Schutz vor der Willkür der Monarchien
Als politische Immunität bezeichnet man den Schutz politischer Würdenträger vor strafrechtlicher Verfolgung. Ihren Ursprung hat die Idee der politischen Immunität im 19. Jahrhundert, als Europa noch von Monarchien geprägt war und sich Parlamente deren Willkür ausgesetzt sahen. Auch im Nationalsozialismus nutzte das Regime willkürliche Strafverfahren und Verhaftungen, um gegen andersdenkende Abgeordnete vorzugehen. Und noch heute ist strafrechtliche Willkür ein beliebtes Stilmittel von Diktatoren wie Wladimir Putin.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die politische Immunität daher im Grundgesetz verankert. Der entsprechende Artikel 46 besagt, dass Parlamentarier nicht ohne Genehmigung des Parlaments für eine Straftat zur Verantwortung gezogen werden können, es sei denn, der Abgeordnete wurde auf frischer Tat ertappt. Ziel der politischen Immunität ist es, die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten. Konkret soll die Immunität beispielsweise verhindern, dass die Exekutive Abstimmungen im Parlament durch die willkürliche Verhaftung von Parlamentariern verhindern oder beeinflussen kann.
In der Praxis schützt die politische Immunität kaum vor Strafverfolgung
Viele verbinden mit dem Begriff der Immunität eine Art Freifahrtschein für straffällige politische Würdenträger. So sieht das im Übrigen auch Donald Trump, mit dessen Idee von einer "absoluten präsidialen Immunität" während der Amtszeit sich aktuell das höchste US-Gericht beschäftigt. In der Praxis jedoch, zumindest in Deutschland, schützt die Immunität die Abgeordneten kaum vor einer Strafverfolgung. Ermittlungsverfahren werden vom Bundestag und den Landtagen in der Regel pauschal genehmigt, und auch die nötige Aufhebung der Immunität für eine Anklageerhebung verläuft meist geräuschlos.