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Frage der Woche: Muss ich jetzt meine Energie-Hilfen zurückzahlen?

Frage der Woche

Muss ich jetzt meine Energie-Hilfen zurückzahlen?

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    Die staatlichen Energiepreisbremsen waren für viele Verbraucher eine wichtige finanzielle Entlastung.
    Die staatlichen Energiepreisbremsen waren für viele Verbraucher eine wichtige finanzielle Entlastung. Foto: Fabian Sommer, dpa

    Es war eine politische Woche, wie sie selbst in Krisenzeiten nur selten vorkommt. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass sich der Staat Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Genau das hat die Regierung aber im Fonds für die Energiepreisbremsen gemacht: 2022 erklärte der Bundestag wegen des Ukraine-Kriegs eine Notlage, setzte die Schuldenbremse aus und bewilligte Kredite über 200 Milliarden Euro. Nur ein Teil der Mittel wurde 2022 genutzt – der Rest sollte 2023 und 2024 fließen. 37 Milliarden Euro wurden in diesem Jahr ausgegeben – Geld, das der Bund eigentlich nicht hätte nutzen dürfen. Das wirft einen ganzen Berg an Fragen auf. Die Wichtigste für alle Verbraucherinnen und Verbraucher: Müssen die Energiehilfen jetzt zurückgezahlt werden?

    Die schlechte Nachricht: Das nötige Geld so kurz vor Jahresende im regulären Etat noch locker zu machen, ist quasi ausgeschlossen. Die zumindest für alle Verbraucher gute Nachricht: Bundesfinanzminister Christian Lindner will deshalb versuchen, noch schnell eine Notlage für 2023 zu erklären und einen Nachtragshaushalt vorzulegen. Ein solcher Beschluss macht es möglich, eine Ausnahmeregel der Schuldenbremse zu nutzen und wenigstens die bereits ausgegebenen Kredite nachträglich zu rechtfertigen. Damit würde also Rechtssicherheit herrschen.

    Energiepreisbremse: Müssen Bürgerinnen und Bürger jetzt Geld zurückzahlen?

    Zur Begründung einer solchen Notlage könnte der Bund nach Auffassung von Sachverständigen argumentieren, dass die Folgen der Energiekrise Anfang 2023 noch spürbar waren. Nach Artikel 115 des Grundgesetzes darf der Staat Schulden machen "im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen".

    Aber auch ohne diesen Schritt wäre es unwahrscheinlich gewesen, dass Bürgerinnen und Bürger dem Staat Geld zurücküberweisen müssten. Denn Bundesregierung und Bundestag haben die Energiepreisbremsen beschlossen – wie sie sie finanzieren, ist ihr Problem. Folgen haben könnte die Lage für die Menschen trotzdem. Denn aufgrund des Spardrucks streicht die Bundesregierung die Strom- und Gaspreisbremsen nun vorzeitig. Eigentlich sollten sie nämlich zur Absicherung auch im Frühjahr 2024 noch gelten, obwohl die Preise aktuell nicht so hoch sind. Sollten die Energiepreise nun im Winter erneut anziehen, könnten sie nicht mehr staatlich gebremst werden.

    Bei der Strom- und der Gaspreisbremse wird der Preis für einen Großteil des Verbrauchs der Privathaushalte gedeckelt. Die Obergrenze der Preisbremse liegt für Strom bei 40 Cent je Kilowattstunde und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde. (mit dpa)

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