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Frage der Woche: Frage der Woche: Wie gründet man eigentlich eine Partei?

Frage der Woche

Frage der Woche: Wie gründet man eigentlich eine Partei?

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    Um auf dem Wahlzettel zu erscheinen, muss eine Partei erst mal gegründet werden. Was braucht es dazu überhaupt?
    Um auf dem Wahlzettel zu erscheinen, muss eine Partei erst mal gegründet werden. Was braucht es dazu überhaupt? Foto: Julian Stratenschulte

    Nach Amira Mohamed Alis Ankündigung vor einigen Tagen zog Dietmar Bartsch prompt nach: Beide bisherigen Fraktionsvorsitzenden der Linken im Bundestag werden ihr Amt nicht weiter bekleiden. Für die seit Jahren zerstrittene Partei ist es der nächste Schritt in die bundespolitische Bedeutungslosigkeit. Maßgeblich beteiligt daran ist Sahra Wagenknecht. Sie torpediert die Parteiführung seit Langem, ist mit der links-progressiven Ausrichtung nicht einverstanden. Obwohl Wagenknecht im Bundestag nur noch Hinterbänklerin ist, wird sie in jeder Meinungsumfrage zu den beliebtesten Politikern Deutschlands gezählt. Nicht zuletzt deshalb kokettiert Wagenknecht seit Monaten damit, eine eigene Partei zu gründen. Jede und jeder in Deutschland hat dazu das Recht. Doch es gibt einige Hürden.

    Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht spielt seit Längerem mit dem Gedanken, eine neue Partei zu gründen. Doch was braucht es dazu eigentlich?
    Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht spielt seit Längerem mit dem Gedanken, eine neue Partei zu gründen. Doch was braucht es dazu eigentlich? Foto: Britta Pedersen, dpa (Archivbild)

    Der neue Parteiname darf den bestehenden nicht zu ähnlich sein

    Wer eine Partei gründen will, muss erst mal auf dem Boden unserer demokratischen Grundordnung stehen. Ferner sind Unterstützerinnen und Unterstützer nötig. In Bayern etwa braucht es 2000 Unterschriften, um zu einer Wahl zugelassen zu werden. Doch bevor die Partei auf Stimmzetteln erscheint, benötigt sie eine Satzung, ein Parteiprogramm und mindestens drei Vorstandsmitglieder. Sind die gefunden, müssen sie sich auf einen Namen einigen. Und der darf denen der bestehenden Parteien nicht zu ähnlich sein. Dann folgen ein Gründungsvertrag sowie ein Gründungsprotokoll. Der letzte formale Schritt besteht darin, bei Ruth Brand, der Bundeswahlleiterin, den Antrag auf Parteigründung zu stellen.

    Stimmt die Wahlleiterin zu, ist die Partei auch schon gegründet. Um sie für Wahlen zuzulassen, ist noch das Okay des Wahlausschusses, nötig. Dabei hängt die Zustimmung von der Zahl der Parteimitglieder ab. Zwar ist gesetzlich keine feste Mitgliederzahl vorgeschrieben, jedoch müssen genügend Unterstützer vorhanden sein, um eine "ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit der Zielsetzung" sicherzustellen.

    Wagenknecht-Partei hätte genügend Unterstützung

    An Mitgliedern würde es einer Wagenknecht-Partei wohl nicht mangeln. In Thüringen etwa könnte die neue Partei laut einer kürzlich erhobenen Umfrage auf Anhieb stärkste Kraft werden. Ob es letztlich wirklich zur Spaltung der Linken kommt, lässt die Politikerin weiterhin offen. Die Schritte zur Gründung einer neuen Partei dürfte sie mittlerweile aber kennen.

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