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Frage der Woche: Fall Halemba: Was ist eigentlich Volksverhetzung?

Frage der Woche

Fall Halemba: Was ist eigentlich Volksverhetzung?

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    Gegen den AfD-Abgeordneten Daniel Halemba wird wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ermittelt.
    Gegen den AfD-Abgeordneten Daniel Halemba wird wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ermittelt. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Seit einer Woche schaut ganz Deutschland auf den Fall des Jungpolitikers Daniel Halemba. Gegen den 22-jährigen Abgeordneten, der für die AfD neu in den bayerischen Landtag eingezogen ist, wird wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ermittelt. Der Grund: Bei einer Razzia im Verbindungshaus der Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg, in der Halemba Mitglied ist, wurde unter anderem ein Gästebuch beschlagnahmt, in dem der Ausdruck "Sieg Heil" mit dem Namenszug Halembas unterzeichnet worden ist – ein klarer und unentschuldbarer Hinweis auf eine rechte Gesinnung. Was bedeutet das nun juristisch, und was ist das eigentlich: Volksverhetzung?

    Im Strafgesetzbuch ist die "Volksverhetzung" in Paragraf 130 beschrieben. "Der Kern besteht darin, dass es verboten ist, öffentlich zum Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen aufzurufen. Dadurch will man den öffentlichen Frieden sichern", sagt Peter Kasiske, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Augsburg. Auch die Billigung, Verharmlosung und Leugnung der Taten des NS-Regimes fallen unter diesen Paragrafen. 

    Volksverhetzung: Aufruf zum Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen

    Dementsprechend begeht jemand eine Straftat, indem er oder sie solche Äußerungen tätigt. "Wenn Sie etwa auf einer Demonstration dazu aufrufen, "alle Flüchtlinge zu töten"", nennt Kasiske als Beispiel. Aber auch die Verbreitung von etwa Datenträgern mit volksverhetzenden Inhalten ist eine Straftat. Das Thema Öffentlichkeit spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Kasiske erklärt, dass die volksverhetzende Äußerung nicht nur an einen klar begrenzten Personenkreis gerichtet sein muss. Das muss nicht immer eine Rede auf einer Veranstaltung oder die Verbreitung über Medien sein, laut dem Rechtswissenschaftler reicht unter Umständen auch der Eintrag in ein Gästebuch.

    Doch die Äußerung muss, so Kasiske, auch das Potenzial haben, den öffentlichen Frieden zu stören. Diesen Aspekt sieht er im Fall Halemba nicht unbedingt bestätigt. Dennoch ist der Ausdruck "Sieg Heil" nicht folgenlos. "Der Gruß selbst ist verboten", sagt der Rechtswissenschaftler. Dieser ist jedoch keine Volksverhetzung, sondern fällt unter das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" – beschrieben in Paragraf 86a. des Strafgesetzbuches.

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