Es ist eine Anhäufung von ernsthaften juristischen Problemen, die in der US-Geschichte einzigartig ist. Gleich in mehreren Fällen wird gegen einen ehemaligen US-Präsidenten ermittelt: Er soll Schweigegeld an einen Porno-star gezahlt haben, geheime Regierungsdokumente zu Hause gelagert haben, er soll ersucht haben, die Präsidentschaftswahlen 2020 zu manipulieren, er soll eine Frau sexuell genötigt haben, und er soll – das ist der schwerwiegendste Vorwurf von allen – versucht haben, den Sturm auf das Kapitol in Washington anzuheizen.
Könnte Trump nach einer Verurteilung trotzdem US-Präsident werden?
Es geht dabei nicht nur um juristische Feinheiten, sondern um die Grundfesten der amerikanischen Demokratie. Darf ein Präsident seinen Regierungsapparat dafür nutzen, um einen friedlichen Machtwechsel zu behindern? Die Antwort auf diese Frage ist auch deshalb wichtig, weil sie in die Zukunft weist. Trump will erneut als Präsidentschaftskandidat für die Republikaner ins Rennen gehen. Aber dürfte er das überhaupt, falls er verurteilt würde?
Der amerikanische Wahlkampf wird spätestens 2024 anlaufen. Es ist unklar, ob bis dahin schon ein Urteil gesprochen ist, ein solches Verfahren kann sich über Jahre hinziehen. Solange das nicht abgeschlossen ist, gilt Trump als unschuldig. Doch selbst wenn er verurteilt würde, würde das dem wohl mächtigsten politischen Amt der Welt nicht entgegenstehen. In der amerikanischen Verfassung werden nur wenige Bedingungen genannt: Der Präsident muss gebürtiger US-Staatsbürger sein, er muss mindestens 35 Jahre alt sein und die Amtszeit ist auf zwei Legislaturperioden beschränkt, eine dritte Amtszeit nicht erlaubt.
US-Präsidentschaftswahl: Trump dürfte sich im Fall einer Verurteilung nicht selbst wählen
Selbst aus dem Gefängnis heraus könnte Trump Wahlkampf machen – er wäre in diesem Fall noch nicht einmal der Erste. In den 1920er-Jahren bewarb sich Eugene V. Debs aus der Haft heraus für das Weiße Haus. Er erhielt 3,4 Prozent der Stimmen. Ob er aus dem Gefängnis heraus hätte regieren können, ist eine ungeklärte Frage – sie hat sich in der amerikanischen Geschichte schlicht noch nicht gestellt. Womöglich könnte Trump selbst seine Freilassung veranlassen. Und doch könnte eine mögliche Verurteilung eine politische Konsequenz für Donald Trump haben: Er darf zwar Präsident werden – sich selbst (oder jemand anderen) wählen aber nicht. In 48 Bundesstaaten ist es Straftätern nämlich verboten, an der Wahl teilzunehmen.