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Familienstartzeit-Gesetz: Koalition kann sich nicht auf Gesetzentwurf einigen

Familienpolitik

Das lange Warten auf die Starthilfe

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    Väter wollen sich mehr einbringen in die Kinderbetreuung.
    Väter wollen sich mehr einbringen in die Kinderbetreuung. Foto: Sebastian Gollnow, dpa

    Deutschland hat mit Elterngeld und Elternzeit weitreichende Möglichkeiten geschaffen, damit Paare die Zeiten für Beruf und Familie besser untereinander aufteilen können. Doch ein grundlegender Unterschied zwischen den Geschlechtern hält sich hartnäckig: Vor der Geburt des ersten Kindes sind Eltern meist beide berufstätig. Danach arbeiten die meisten Männer in Vollzeit weiter, während Frauen deutlich häufiger nach der Elternzeit nur in Teilzeit in den Job zurückkehren.

    Familienministerin Lisa Paus hatte sich zum Ziel gesetzt, diese Ungleichheit mit einem Familienstartzeit-Gesetz abzuschleifen. Geplant war die Einführung eines Anspruchs für abhängig beschäftigte Partner und Partnerinnen auf eine vergütete Freistellung für die Dauer von zehn Arbeitstagen nach der Entbindung der Frau. Begründet hatte die Grüne Familienministerin das Vorhaben unter anderem damit, dass die Aufgabenteilung der Eltern direkt nach der Geburt schon eine Art Weichenstellung für die weitere Erwerbsbiografie darstelle.

    Seit Monaten hängt der Gesetzesentwurf fest

    Doch das Vorhaben hängt seit Monaten fest. Ob und wann der im Januar vorgelegte Referentenentwurf noch seinen Weg durch das Kabinett findet, scheint auch angesichts der knappen Kassen fraglich. Aus dem Familienministerium heißt es auf Anfrage zum Stand der Gesetzgebung, der Entwurf werde aktuell zwischen den Ressorts beraten. Dies betreffe auch Fragen zum zeitlichen Ablauf des Gesetzgebungsvorhabens.

    In der Koalition gilt vor allem die FDP als Bremser bei dem Projekt. Auch aus der Wirtschaft kommt deutliche Kritik. In einer Stellungnahme heißt es etwa vom Bundesverband der Arbeitnehmer, neue Freistellungsansprüche seien Betrieben und den kinderlosen Kollegen kaum zu vermitteln: „Die Betriebe müssen die zahlreichen Freistellungs- und Teilzeitansprüche umsetzen, die Kollegen müssen immer häufiger das ausfallende Arbeitsvolumen auffangen, erst recht bei nur kurzzeitigen Ausfällen wie zwei Wochen. Jeder dieser Teilzeitwünsche und Freistellungsansprüche mag für sich begründbar sein. Die Gesamtmenge der umzusetzenden Bestimmungen und Belastungen ist aber für die Betriebe kaum zu stemmen.“

    Auch Alleinerziehende sollen einen Partner benennen dürfen

    Die Augsburger SPD-Abgeordnete und Vorsitzende des Familienausschusses, Ulrike Bahr, gibt sich dennoch kämpferisch: „Die Familienstartzeit muss kommen und sie wird kommen. Dafür mache ich mich stark“, sagte sie unserer Redaktion. Es sei leider noch nicht überall Realität, dass sich Eltern die Sorgearbeit für ihre Kinder partnerschaftlich aufteilen können. Zwar gebe es schon einzelne große Unternehmen, die eine solche Freistellung freiwillig anbieten, aber es fehle ein allgemeiner Rechtsanspruch. „Damit hängen auch Finanzierungsfragen zusammen, die zurzeit intensiv diskutiert werden. Das braucht seine Zeit“, sagte Bahr. Studien zeigten: Väter beteiligen sich dauerhaft mehr an der Erziehung und der Sorge für die Kinder, wenn sie sich von Geburt an ums Windeln wechseln, Waschen und Kochen kümmerten.

    Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass auch Alleinerziehende von der bezahlten Freistellung profitieren können. Sie sollen eine Person benennen dürfen, die sie anstelle des anderen Elternteils nach der Entbindung unterstützt. Finanziert werden soll die neue Leistung analog zu den Regeln für das Mutterschaftsgeld in einem Umlageverfahren. Aus Koalitionskreisen heißt es, für ein Unternehmen mit 100 Mitarbeitenden bei einem relevanten Durchschnittslohn von 3700 Euro brutto könnten Mehrkosten von 208 Euro monatlich anfallen. Bei zehn Beschäftigten könnten 10,40 Euro fällig werden, für den ganzen Betrieb.

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    2 Kommentare
    Peter Bleith

    Nachdem das Elterngeld im Vorgriff auf die Familienstartzeit schon so geändert wurde, dass Eltern nur 1 Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen können, wäre es an der Zeit auch die Familienstartzeit endlich einzuführen. Was mir in dem Artikel fehlt ist der Hinweis, dass es sich bei der Einführung der Familienstartzeit um die Umsetzung von EU-Vorgaben handelt und nicht um irgendeine nice-to-have-Idee!

    Peter Schurrmann

    Kinder sind unsere Zukunft! ... Behauptet man zumindest, viel getan wird nicht dafür. Die Kürzung des Elterngeldes auf einen gemeinsamen Monat unter dem Vorwand von angeblicher Gleichberechtigung führt de facto nur dazu, dass sehr vielen Familien die Möglichkeit genommen wird in dieser prägenden und wichtigen Zeit gemeinsam für den Nachwuchs da zu sein. Dass es Deutschland mit dem Vaterschaftsurlaub seit Jahren verpasst eine EU Richtlinie umzusetzen ist nun nur die nächste Armseligkeit. Es ist absolut jedem freigestellt, ob man Nachwuchs haben möchte, oder nicht. Aber Kinder sind nun mal unsere (notwendige) Investition in die Zukunft. Davon profitiert auch jeder kinderlose. Und jeder mit Kindern weiß, dass diese eben auch einen enormen Aufwand and Kraft, Zeit und Geld bedeuten. Da ist und muss es Aufgabe des Staats sein, Familien so gut es geht zu unterstützen. Auch alle Unternehmen, welche jetzt rumjammern, sollten sich überlegen wo zukünftige Mitarbeiter herkommen.

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