Laut Innenminister Horst Seehofer hat sich die Koalition vor der Sommerpause grundsätzlich auf einen Kompromiss für das neue Bundesverfassungsschutzgesetz geeinigt. Die SPD sei bereit, dem Inlandsgeheimdienst mehr Möglichkeiten zu geben, eine laufende verschlüsselte Telekommunikation zu überwachen, die sogenannte Quellen- Telekommunikationsüberwachung. Der Koalitionspartner wolle jedoch die von der Union vorgeschlagene Online-Durchsuchung von Festplatten oder Computern nicht mittragen.
FDP: Verfassungsschutz hätte längst reagieren können
Die FDP kritisiert die Debatte in der Koalition über zusätzliche Befugnisse für den Bundesverfassungsschutz als Ablenkungsmanöver gegenüber Versäumnissen im Kampf gegen Rechtsextremismus kritisiert. „Die gefährliche Entwicklung des politischen Extremismus - insbesondere die Gefahr durch Rechtsterroristen - hätte dem Verfassungsschutz auch ohne erweiterte Befugnisse lange auffallen müssen“, sagte der FDP-Innenexperte Benjamin Strasser unserer Redaktion.
Die Bedrohung sei spätestens nach der Aufdeckung der NSU-Mordserie war sie mehr als offensichtlich gewesen. „Das Problem ist, dass der Verfassungsschutz über Jahre keinen Wert darauf gelegt hat, die rechtsextreme Szene intensiv zu beobachten“, kritisierte Strasser.
FDP-Innenexperte Strasser wirft Seehofer Taschenspielertrick vor
„Es ist deshalb ein politischer Taschenspielertrick, dass insbesondere CDU und CSU im Schatten dieser Entwicklung die Überwachungsmöglichkeiten für den Verfassungsschutz maximal ausweiten möchten“, kritisierte der Obmann der FDP im Bundestagsinnenausschuss.
„Bis heute konnte CSU-Innenminister Seehofer jedoch nicht einmal die rechtlichen und technischen Bedenken am Staatstrojaner und die durch ihn mögliche Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ ausräumen“, sagte Strasser. „Das neue Verfassungsschutzgesetz der Großen Koalition ist deshalb ein absoluter Fehlgriff“, fügte er hinzu.
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