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Europawahl: Wahlsystem einfach erklärt

Europawahl 2024

Wie funktioniert das Wahlsystem der Europawahl?

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    Im Juni wählen die Bürger der Europäischen Union ein neues Europaparlament.
    Im Juni wählen die Bürger der Europäischen Union ein neues Europaparlament. Foto: Bernd Weisbrod, dpa (Symbolbild)
    • Aktuelle News zur Europawahl 2024 finden Sie in unseren Live-Ticker.
    • Das sind die Gesamtergebnisse für Deutschland.
    • Hier finden Sie die Ergebnisse für Bayern.

    Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Europäische Union hat etwa 450 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Damit gehört die Europawahl zu einer der größten demokratischen Wahlen weltweit. In Deutschland wird am Sonntag, 9. Juni, gewählt. Doch wie genau funktioniert die Wahl?

    Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt. Jeder Mitgliedstaat wählt seine Abgeordneten getrennt und nach nationalen Wahlgesetzen. Dabei halten sich die einzelnen Länder an eine europaweite Rechtsgrundlage. 

    Europawahl 2024: Kein einheitliches Wahlrecht, aber festgelegte Regeln

    So muss, wie das Europäische Parlament auf der eigenen Webseite erläutert, die Wahl etwa in allen Ländern innerhalb eines Zeitraums von vier Tagen von Donnerstag bis Sonntag stattfinden. 

    Auch sagen die EU-Mitgliedstaaten zu, dass die Anzahl der Abgeordneten einer politischen Partei im Europäischen Parlament immer proportional ist zur Anzahl der Stimmen, die sie erhält. Das bedeutet: Jedes Landes erhält eine bestimmte Anzahl an Sitzen

    Ferner können EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land wohnen, dort wählen und sich zur Wahl stellen. Trotz dieser gemeinsam festgelegten Regeln gibt es aber kein einheitliches europäisches Wahlrecht.

    So wählen die einzelnen Länder der EU bei der Europawahl 2024

    In den Mitgliedsländern der Europäischen Union wird unterschiedlich gewählt. Das französische Parlament wird beispielsweise nach Mehrheitswahlrecht bestimmt. Das bedeutet, der oder die Erstplatzierte gewinnt die Wahl, die anderen Kandidatinnen und Kandidaten gehen leer aus. Das Mehrheitswahlrecht begünstigt deswegen ein Zweiparteiensystem. Auch im Vereinigten Königreich wird nach dem Mehrheitswahlprinzip gewählt. 

    In den meisten europäischen Ländern hat sich die Verhältniswahl durchgesetzt. Bei der Verhältniswahl werden die erhaltenen Stimmen proportional auf die Sitze im Parlament aufgeteilt. Dieses Wahlverfahren führt häufig zu einem vielfältigeren Parteiensystem. Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Deutschland werden etwa nach (personalisierter) Verhältniswahl bestimmt. Auch in Griechenland, Italien und Österreich wird nach dem Verhältniswahlprinzip gewählt.

    Die Europawahl wird zwar in jedem Mitgliedsstaat nach Verhältniswahlrecht durchgeführt, dieses wird jedoch nach unterschiedlichen nationalen Regeln praktiziert. Das Gremium setzt sich etwa nach "degressiver Proportionalität" zusammen. Das bedeutet, dass Staaten mit einer relativ geringen Einwohnerzahl überproportional stark im Europaparlament vertreten sind, während die Länder mit vielen Einwohnern unterrepräsentiert sind. Ähnlich ist auch der Deutsche Bundesrat zusammengesetzt. Auch dort sind die kleineren Bundesländer in Relation stärker vertreten sind als die größeren Länder.

    Wahlsystem der Europawahl 2024: So viele Abgeordnete gibt es

    Insgesamt soll das neue Europaparlament aus 720 Abgeordneten bestehen. Wie schon bei der letzten Europawahl 2019 entfallen 96 Mandate auf Abgeordnete aus Deutschland. Das ist nach aktuellem Wahlrecht die Höchstzahl der einem Mitgliedstaat zustehenden Mandate. Es folgen Frankreich mit 81 Abgeordneten, Italien mit 76 und Spanien mit 61. Die bevölkerungsärmsten EU-Mitgliedstaaten Zypern, Luxemburg und Malta entsenden je sechs Abgeordnete nach Brüssel.

    Hier ein Überblick, wie viele Abgeordnete jedes Land 2024 entsendet:

    LandAnzahl Abgeordnete
    Deutschland96
    Frankreich81
    Italien76
    Spanien61
    Polen53
    Rumänien33
    Niederlande31
    Belgien22
    Griechenland21
    Portugal21
    Schweden21
    Tschechien21
    Ungarn21
    Österreich20
    Bulgarien17
    Dänemark15
    Finnland15
    Slowakei15
    Irland14
    Kroatien12
    Litauen11
    Lettland9
    Slowenien9
    Estland7
    Luxemburg6
    Malta6
    Zypern6

    EU-Wahlsystem: Bei der Europawahl hat jeder Wähler nur eine Stimme

    Anders als bei Bundestagswahlen hat jede Wählerin und jeder Wähler nur eine Stimme. Zur Wahl stehen nationale Parteien oder sonstige politische Vereinigungen. 

    Bei der Europawahl gibt es zudem keine Wahlkreise. Die Parteien reichen entweder Landeslisten oder eine gemeinsame Liste für alle deutschen Bundesländer ein. Da es bei der Europawahl keine Sperrklausel (auch "Prozenthürde" genannt) geben wird, ist die Wahlliste traditionell sehr lang: Bei der Europawahl 2019 etwa konnten sich die Wählerinnen und Wähler in Bayern zwischen 40 Parteien entscheiden. 

    Sobald die Abgeordneten aus den einzelnen Ländern gewählt sind, bilden sie in Brüssel Fraktionen auf der Grundlage gemeinsamer Überzeugungen. Im aktuellen Europaparlament gibt es sieben Fraktionen:

    • Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) 
    • Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament 
    • Renew Europe Group 
    • Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz 
    • Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer 
    • Fraktion Identität und Demokratie 
    • Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament – GUE/NGL 

    Wahlalter bei der Europawahl 2024 in Deutschland auf 16 Jahre gesenkt

    Anders als vor fünf Jahren darf bei der Europawahl am 9. Juni 2024 in Deutschland wählen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Bundestag hat das aktive Wahlalter im November 2022 von 18 auf 16 Jahre gesenkt. In den meisten anderen Mitgliedstaaten dürfen Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren wählen. Andere Ausnahmen sind Belgien, Malta und Österreich (Wahlalter 16) und Griechenland (Wahlalter 17). Ihre Stimme abgeben dürfen Deutsche und Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die sich in Deutschland aufhalten.

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