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In diesem Jahr wird zum zehnten Mal ein neues EU-Parlament gewählt. Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union dürfen vom 6. bis zum 9. Juni ihre Stimme abgeben. In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 9. Juni statt. Hier finden Sie Informationen darüber, wer wahlberechtigt ist, wie und wo gewählt werden kann und welche Unterlagen man benötigt.
Wie werden Abgeordnete bei der Europawahl gewählt?
Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Abgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland werden 96 Europaabgeordnete gewählt – nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen. Dafür werden geschlossene Listen genutzt, das bedeutet, dass die Wähler die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste nicht verändern können.
Parteien und sonstige politische Vereinigungen können Wahlvorschläge bei der Bundeswahlleiterin einreichen. Der Bundeswahlausschuss entscheidet dann, welche Wahlvorschläge zugelassen werden. Die zugelassenen Listen müssen von der Bundeswahlleiterin bis zum 22. April veröffentlicht werden.
Wer darf bei der Europawahl 2024 wählen?
In Deutschland besteht keine Wahlpflicht. Berechtigt ist in Deutschland jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Zudem muss man über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen, in Deutschland wohnhaft sein, sich seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten und im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Deutsche und Unionsbürger, die spätestens am 42. Tag vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, werden in der Regel automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen.
Europawahl 2024: Wo kann man wählen?
Wahlberechtigte in Deutschland müssen, abhängig von ihrer Heimatadresse, in einem bestimmten Wahllokal wählen. Welches das ist, steht in der Wahlbenachrichtigung. Es ist auch möglich, einen Wahlschein zu beantragen, mit dem man per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal seines Kreises oder seiner kreisfreien Stadt wählen kann.
Wahlberechtigte Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, können sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen und per Briefwahl an der Europawahl teilnehmen.
Kann man per Briefwahl oder online wählen?
In Deutschland ist es nicht möglich, online an der Europawahl teilzunehmen. Wer per Briefwahl teilnehmen möchte, muss bei der Gemeinde seines Hauptwohnortes einen Wahlschein beantragen. Mit diesem werden automatisch auch Briefwahlunterlagen geschickt. Die Beantragung ist bis spätestens Freitag um 18 Uhr vor dem Wahltag möglich. In Ausnahmefällen kann man einen Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragen – beispielsweise wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Welche Unterlagen muss man mit zur Europawahl bringen?
Wer nicht per Briefwahl wählt, muss die Wahlbenachrichtigung mitbringen, die als Nachweis dient, dass man in einem Wahllokal wahlberechtigt ist. Es empfiehlt sich, auch seinen Personalausweis oder Reisepass dabeizuhaben. Hat man seine Wahlberechtigung vergessen, muss man seinen Ausweis vorlegen.