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Europäische Union: EU verhängt Millionen-Strafe für Autobauer

Europäische Union

EU verhängt Millionen-Strafe für Autobauer

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    Der CO2-Ausstoß ihrer Fahrzeuge könne für die deutschen Autobauer teuer werden. Nun steuert die EU um.
    Der CO2-Ausstoß ihrer Fahrzeuge könne für die deutschen Autobauer teuer werden. Nun steuert die EU um. Foto: Marijan Murat, dpa

    Die EU-Kommission hat eine Kartellstrafe in Höhe von rund 460 Millionen Euro gegen zahlreiche Autobauer verhängt. Sie haben sich jahrelang an einem Kartell beteiligt, wie die EU-Kommission mitteilte. Während VW mit rund 127 Millionen Euro die höchste Strafe zahlen muss, trifft es BMW mit einer Strafhöhe von rund 25 Millionen Euro. Mercedes-Benz hatte das Kartell laut Kommission offengelegt und bekommt deswegen keine Strafe. Konkret geht es um Fälle zwischen 2002 und 2017.

    EU verhängt Millionenstrafen wegen unerlaubter Absprachen in der Autoindustrie

    Der Branchenverband Acea und 16 große Autohersteller haben den Angaben zufolge wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen, wonach Unternehmen beispielsweise nicht für die Zerlegung von Altfahrzeugen bezahlt werden sollten. Die Autobauer hätten zudem ihre individuellen Vereinbarungen mit Autodemontagebetrieben untereinander ausgetauscht und ihr Verhalten koordiniert. Zudem hätten sie vereinbart, nicht damit zu werben, wie gut ihre Autos recycelt werden könnten, so dass Verbraucher diese Infos bei der Wahl eines Fahrzeugs nicht berücksichtigen konnten. So sollte Druck auf die Unternehmen verringert werden, über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen.

    Brüssel will den Autobauern mehr Flexibilät einräumen

    Gleichzeitig kommt die EU zentralen Forderungen von Europas Automobilkonzernen nach. So will Brüssel den Herstellern mehr Flexibilität einräumen, um die CO2-Grenzwerte einzuhalten. Demnach sollen Volkswagen, BMW, Ford, Toyota und Co. drei Jahre Zeit bekommen, um die sogenannten Flottengrenzwerte für den CO2-Ausstoß nicht zu überschreiten, die erst Anfang des Jahres verschärft wurden. Laut ursprünglicher Regelung drohten den Herstellern schon jetzt hohe Strafen, wenn sie nicht deutlich mehr neue Elektroautos verkaufen.

    Am Mittwoch schlug die Kommission in Straßburg vor, dass ein Unternehmen, das den Grenzwert für 2025 verfehlt, durch Übererfüllung in den beiden folgenden Jahren diesen Verstoß ausgleichen kann, ohne dass Strafzahlungen fällig werden. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte nach einem Austausch mit der Autoindustrie Lockerungen versprochen. Man wolle beweisen, „dass Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit Hand in Hand gehen können“. Noch muss der Vorschlag vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten verabschiedet werden.

    Vor allem Volkswagen profitiert von der Neuregelung

    Auch die Spannungen zwischen Brüssel und Washington dürften eine Rolle in den Überlegungen gespielt haben. Denn Autobauer haben die Möglichkeit, gegen Geld sauber zu werden, indem sie über ein sogenanntes Pooling Emissionskredite von E-Wagen-Herstellern kaufen, beispielsweise von Tesla.

    In Deutschland profitiert vor allem Volkswagen von der Aufweichung der Regeln. Dem Wolfsburger Konzern hätte eine Strafe in Höhe von 1,5 Milliarden Euro gedroht. Auf Druck der christdemokratischen Europäischen Volkspartei (EVP) soll auch das Verbrennerverbot ab 2035 fallen. Nach jetzigem Stand dürfen dann nur noch Autos und kleine Transporter zugelassen werden, die im Betrieb keine Treibhausgase ausstoßen. Insbesondere die Konservativen und Liberalen kämpfen jedoch seit Monaten für einen „technologieneutralen Ansatz“.

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    1 Kommentar
    Franz Xanter

    So ganz verstehe ich diese Maßnahme nicht. "... nicht für die Zerlegung von Altfahrzeugen bezahlt werden sollten."Wenn der Recycler nicht bezahlt wird, das Kfz trotzdem recycelt, ist doch soweit wieder alles okay. Oder "... nicht damit zu werben, wie gut ihre Autos recycelt werden könnten...". Mal ehrlich, wen interessiert beim Autokauf, wie sein zukünftiges Kfz später recycelt werden kann bzw. macht den Kauf davon abhängig? Wenn man so manche EU-Maßnahme zum Thema Müll, Müllvermeidung oder Recycling betrachtet, dann kommt doch in der Praxis eh ein negatives Bild heraus. Z. B. Verpackungen mit Plastikverschluss, welcher sicher befestigt sein muss. In der Praxis wird dazu empfohlen bzw. aufgerufen (durch Recyclingbetriebe) diese Verschlüsse definitiv vom Behältnis vor Entsorgung zu trennen!

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