Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

EU-Gesetz: Heil schlägt FDP Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz vor

EU-Gesetz

Heil schlägt FDP Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz vor

    • |
    Durch das Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren.
    Durch das Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Foto: Christian Charisius, dpa

    Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mahnt die FDP eindringlich, Ihren Widerstand gegen das geplante EU-Lieferkettengesetz aufzugeben. Der SPD-Politiker legt dem Koalitionspartner ein Kompromissangebot vor, das deutsche Unternehmen von Bürokratie entlasten soll. Heil sagte unserer Redaktion: " Unser Wertegerüst ist klar: Wir können und dürfen unsere Augen nicht vor Kinder- und Zwangsarbeit verschließen. Ein europäisches Lieferkettengesetz ist aber nicht nur eine Frage von Menschenrechten, sondern auch im wirtschaftlichen Interesse unseres Landes, denn von gleichen Regeln für alle in Europa profitieren deutsche Unternehmen." 

    Heil weiter: "Deutschland ist eine Exportnation. Unser Wohlstand basiert entscheidend auf freiem Handel in globalen Lieferketten, aber freier Handel muss fairer Handel sein. Deshalb verfolgen wir eine von Werten und Interessen geleitete Politik." Er empfehle der Bundesregierung daher "dringend eine Zustimmung zum Richtlinienvorschlag". Der Minister: "Um die Koalitionspartner für eine Zustimmung zu gewinnen, schlage ich zudem dem Kabinett ein Paket für eine Entlastung von unnötiger Bürokratie und faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Wirtschaft und klare Kante gegen Kinderarbeit und Ausbeutung vor. Das sind die Argumente, mit denen ich noch einmal ausdrücklich für eine deutsche Zustimmung für die Lieferketten Richtlinie werbe."

    Wer trägt die Pläne zum neuen EU-Lieferkettengesetz mit?

    Zuvor war aus Regierungskreisen verlautet, das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium könnten die Pläne nicht mittragen. "Im Rat der Europäischen Union hat dies eine Enthaltung Deutschlands zur Folge, die im Ergebnis wie eine "nein"-Stimme wirkt", heißt es in einem Schreiben von Justizminister Marco Buschmann und Finanzminister Christian Lindner (beide FDP), das der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Im EU-Rat steht noch eine finale Abstimmung im Kreis der EU-Staaten an. 

    Das von Heil vorgeschlagene Entlastungspaket soll nun der FDP eine Brücke bauen, der Richtlinie doch noch zuzustimmen. Das Kompromisspapier, das unserer Redaktion exklusiv vorlag, sieht vor, dass durch das geplante EU-Lieferkettengesetz keine doppelten Berichtspflichten für Unternehmen entstehen. Künftig würden die besonderen Berichtspflichten der Unternehmen nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz entfallen. Gelten sollen dann nur noch die allgemeinen Pflichten gemäß der neuen EU-Richtlinie. Betroffene deutsche Unternehmen müssten 2024 keinen Bericht für das Geschäftsjahr 2023 erstellen und einreichen. Ab 2025 müssten die Unternehmen, die unter das Lieferkettenschutzgesetz fallen, dann nur noch einen Nachhaltigkeitsbericht nach dem dann geltenden europaweit einheitlichen Standard erstellen.

    EU-Lieferkettengesetz: Große Unternehmen sollen Informationspflichten nicht an kleinere weitergeben können

    Den Unternehmen soll die Risikoanalyse deutlich erleichtert werden. Sie könnten künftig das generelle Rechtsdurchsetzungsniveau im Produktionsland berücksichtigen, also bei etwa bei EU-Mitgliedstaaten weniger genau hinschauen, als in risikoreicheren Gebieten höher priorisieren. Starre „schwarze“ oder „weiße Listen“ gäbe es nicht, die Unternehmen können die Einordnung selbst durchführen.

    Gestärkt würden auch Initiativen ganzer Branchen, Zertifikate und Audits. Diese könnten künftig leichter und rechtssicherer auch unternehmensübergreifend genutzt werden, etwa im Konzerverbund.

    Verhindert werden solle zudem, dass große Unternehmen ihre Informationspflichten unangemessen an kleine und mittlere Unternehmen weiterreichen können. Kleine- und mittlere Unternehmen nach der EU-Definition (bis maximal 250 Mitarbeiter) würden ohnehin von der Richtlinie nicht erfasst werden. Beratungs- und Informationsangebote der Bundesregierung für betroffene Firmen sollen zudem weiter gestärkt werden.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden