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Erststimme und Zweitstimme bei der Bundestagswahl 2025: Wie wählt man und was ändert das neue Wahlrecht?

Bundestagswahl 2025

Erststimme und Zweitstimme bei der Bundestagswahl 2025: Wie wählt man und was ändert das neue Wahlrecht?

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    Bei der Bundestagswahl 2025 haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen.
    Bei der Bundestagswahl 2025 haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen. Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Archivbild)

    Durch das Aus für die Ampel-Regierung und die Neuwahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger schon Anfang des Jahres über einen neuen Bundestag. Der Termin für die Bundestagswahl 2025 ist der 23. Februar. Dabei setzen die Wähler gleich zwei Kreuze auf dem Stimmzettel. Aber was unterscheidet Erststimme und Zweitstimme genau?

    Hier erklären wir nicht nur, wie Sie bei der Bundestagswahl 2025 richtig wählen, sondern auch, was das neue Wahlrecht bedeutet. Dadurch gibt es nämlich Änderungen. Außerdem erfahren Sie, durch welche Fehler Stimmen ungültig werden können, wie die Fünf-Prozent-Hürde geregelt ist und warum eine Ecke beim Stimmzettel markiert ist.

    Übrigens: Bei uns erfahren Sie immer die aktuellen Umfrage-Ergebnisse zur Bundestagswahl 2025.

    Wie viele Stimmen hat man bei der Bundestagswahl 2025?

    Bei einer Bundestagswahl werden zwei Stimmen vergeben: die Erststimme auf der linken Seite auf dem Stimmzettel und die Zweitstimme auf der rechten Seite.

    Bundestagswahl 2025: Wen wählt man mit der Erststimme?

    „Mit der Erststimme wird eine Person aus dem jeweiligen Wahlkreis direkt gewählt“, wird auf der Seite bundesregierung.de erklärt. Die Parteien stellen dafür Direktkandidatinnen und Direktkandidaten auf. Insgesamt ist Deutschland in 299 Wahlkreise unterteilt, in denen jeweils etwa 250.000 Menschen leben.

    Wen wählt man mit der Zweitstimme bei der Bundestagswahl?

    Mit der Zweitstimme wählen die Bürgerinnen und Bürger eine Partei oder genauer gesagt die Landesliste einer Partei. „Diese Liste enthält die Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Partei für das jeweilige Bundesland in den Bundestag schicken möchte“, heißt es auf bundesregierung.de.

    Neues Wahlrecht bei der Bundestagswahl 2025: Was ist neu?

    Bei der Bundestagswahl 2025 greift zum ersten Mal die Wahlrechtsreform aus dem Jahr 2023. Die ändert nichts daran, dass die Wahlberechtigten mit einer Erststimme eine Person und mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei wählen. Neu ist aber, welche Auswirkungen die beiden Stimmen haben.

    Jetzt ist nämlich allein die Zweitstimme dafür entscheidend, wie viele Sitze einer Partei im neuen Bundestag zustehen. „Überhang- und Ausgleichsmandate, die nach dem früheren Wahlrecht noch in einem späteren Schritt hinzugerechnet wurden, entstehen nicht mehr“, wird auf bundestag.de ausgeführt. Das soll den Bundestag verkleinern. Die Zahl der Abgeordneten ist nun auf 630 begrenzt.

    Auch bei früheren Wahlen war das Zweitstimmen-Ergebnis einer Partei schon maßgeblich dafür, wie viele Sitze ihr im Bundestag zustanden. Gleichzeitig waren aber auch alle Direktkandidaten auf jeden Fall ins Parlament eingezogen, wenn sie in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen bekommen hatten. So konnte es vorkommen, dass eine Partei mehr erfolgreiche Direktkandidaten hatte, als ihr laut Zweitstimmen-Ergebnis eigentlich Sitze zustanden. Diese Partei bekam dann zusätzliche Sitze und es entstanden Überhangmandate. Damit die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag wieder passten, haben dann aber auch die anderen Parteien zusätzliche Sitze erhalten. Das waren die Ausgleichsmandate.

    Bei der Bundestagswahl 2025 läuft das anders ab, wie auf bundestag.de erklärt wird: Nur das Zweitstimmen-Ergebnis bestimmt, wie viele Abgeordnete eine Partei ins Parlament bringen kann. Diese Sitze werden erst einmal mit den erfolgreichen Direktkandidaten besetzt. Wenn einer Partei dann in einem Bundesland noch weitere Sitze zustehen, gehen die an die Kandidaten der jeweiligen Landesliste. Umgekehrt kann es sein, dass es nicht genug Sitze für alle Direktkandidaten gibt. In dem Fall ziehen die Wahlkreisbewerber mit den schwächsten Erststimmen-Ergebnissen nicht in den Bundestag ein, obwohl sie sich in ihrem Wahlkreis durchsetzen konnten. Anders als bisher kann es nun also passieren, dass aus einem Wahlkreis gar kein Abgeordneter mehr im Parlament vertreten ist.

    Welche Stimme ist wichtiger: Erststimme oder Zweitstimme?

    Auch wenn der Name etwas anderes vermuten lässt: Die Zweitstimme ist bei der Bundestagswahl wichtiger als die Erststimme. Sie bestimmt schließlich, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt und wie damit die Mehrheitsverhältnisse aussehen.

    Mit welcher Stimme wähle ich den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin?

    Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler kann nicht direkt von den Bürgern gewählt werden. Diese Wahl liegt bei den neu gewählten Abgeordneten im Bundestag. Die Wahlberechtigten haben aber indirekt Einfluss, schließlich stellt in der Regel die Partei mit dem besten Zweitstimmen-Ergebnis die Kanzlerin oder den Kanzler.

    Was ist die Fünf-Prozent-Hürde?

    Eine Partei muss mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen, um im Bundestag vertreten zu sein. Diese Sperrklausel – allgemein Fünf-Prozent-Hürde genannt – soll verhindern, dass der Bundestag in viele kleine Parteien zerfällt. Es gibt Ausnahmen: „Für Parteien nationaler Minderheiten gilt diese Sperrklausel nicht“, heißt es auf bundestag.de.

    Gibt es die Grundmandatsklausel bei der Bundestagswahl 2025 noch?

    Die Grundmandatsklausel legt fest, dass eine Partei trotz Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde in den Bundestag einzieht, wenn sich in mindestens drei Wahlkreisen ihre Direktkandidaten durchgesetzt haben. Eigentlich sieht das neue Wahlrecht sie nicht mehr vor, dennoch gilt bei der Bundestagswahl 2025 die Regel der bisherigen Grundmandatsklausel weiterhin.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil aus dem Juli 2024 nämlich die Sperrklausel in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Hier muss der Gesetzgeber nun eine andere Regelung treffen. Da bis zur Bundestagswahl 2025 dafür aber zu wenig Zeit blieb, „gilt faktisch die frühere Grundmandatsklausel fort“, heißt es auf bundestag.de.

    Neuwahl 2025: Wie wähle ich richtig? Und wann ist ein Stimmzettel ungültig?

    „Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er den Willen der wählenden Person nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder einen Zusatz oder Vorbehalt enthält“, heißt es von der Bundeswahlleiterin. Im Einzelfall beurteilt das der Wahlvorstand.

    Es muss also klar erkennbar sein, welchem Direktkandidaten oder welcher Partei-Landesliste ein Wähler seine Stimmen geben wollte. Das kann selbst dann gegeben sein, wenn das Kreuz nicht im vorgesehenen Kreis gesetzt oder ein anderes Symbol wie ein Haken benutzt wurde.

    Dennoch sollten Wahlberechtigte die Felder sicherheitshalber korrekt ankreuzen. Es gibt nämlich auch Symbole, durch die der Stimmzettel ungültig wird. So gilt ein Smiley als mehrdeutig. Verfassungswidrige Symbole wie ein Hakenkreuz sind generell nicht zulässig.

    Wähler sollten auch darauf achten, nichts auf den Wahlzettel zu schreiben, weil das sonst als Zusatz oder Vorbehalt gilt. Die Stimmabgabe müsse sich auf das „klare sachliche Votum“ ohne persönliche oder politische Anmerkungen beschränken, erklärt die Bundeswahlleiterin. Der Stimmzettel wird daher auch ungültig, wenn die Wähler ihn unterschreiben oder darauf persönliche Daten wie ihren Namen oder ihrer Telefonnummer hinterlassen.

    Was bestimmt die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel?

    Die Reihenfolge der Parteien auf dem Wahlzettel entspricht den Zweitstimmen-Ergebnissen der Parteien bei der vergangenen Bundestagswahl in dem Bundesland. Die erfolgreichste Partei der vorherigen Wahl steht also ganz oben. Am Ende stehen die Parteien in alphabetischer Reihenfolge, die bei der letzten Bundestagswahl noch nicht angetreten waren.

    Warum ist beim Stimmzettel der Bundestagswahl eine Ecke markiert?

    Was hat es damit auf sich, dass Stimmzettel an der rechten oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten sind? Das ist eine Orientierungshilfe für blinde oder sehbehinderte Menschen, die so ihre Stimmzettelschablone anlegen und den Wahlzettel mit ihren Fingern lesen können. So schreibt es die Bundeswahlordnung vor. Die Schablonen sind beim örtlichen Blindenverein erhältlich.

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