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Energiepauschale 2022: Wann ist die Auszahlung der 300 Euro?

Energiepreis-Pauschale

Energiepauschale 2022: Wann bekommt man die 300 Euro?

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    Teurer Strom aus der Steckdose: Die Energiepreise in Deutschland werden weiter steigen.
    Teurer Strom aus der Steckdose: Die Energiepreise in Deutschland werden weiter steigen. Foto: Sina Schuldt, dpa

    Die Lebenshaltungskosten steigen weiter, die Inflation ist in historischen Höhen angekommen. Nicht nur, aber eben auch in Deutschland. Was sich bereits im vergangenen Jahr andeutete, wurde durch den Ukraine-Krieg noch beschleunigt. Längst wird offen über ein EU-weites Energie-Embargo gegen Russland gesprochen. Doch nicht zuletzt die Bundesregierung sträubt sich noch gegen diesen Schritt. Wegen der unklaren Folgen für die Wirtschaft und die privaten Haushalte.

    Um vor allem den Bürgerinnen und Bürgern in diesen folgenschweren Zeiten unter die Arme zu greifen, wurde vom Koalitionsausschuss am 23. März 2022 ein "Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten" beschlossen. Das Finanzministerium spricht von "weitreichende(n) Maßnahmen zur kurzfristigen und befristeten Entlastung bei den Energiekosten". Darunter fällt auch die einmalige Energiepreis-Pauschale in Höhe von 300 Euro. Am 27. April wurde das Entlastungspaket im Kabinett durchgewunken, der Weg ist also frei. Im September wird das Warten nun ein Ende haben.

    Energiepauschale 2022 für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige

    In dem Beschlusspapier wird die finanzielle Unterstützung ausführlich erklärt. Ziel sei es, "die Mitte unserer Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht (zu) entlasten". Deshalb würden alle "einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5)" die 300 Euro einmalig zu ihrem Gehalt ausgezahlt bekommen.

    Weiter wird darauf hingewiesen, dass der Betrag "unabhängig von geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) 'on top' gewährt" werde. Die Überweisung soll "über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren" erfolgen.

    Wichtig: Die Energiepreis-Pauschale unterliegt der Einkommenssteuer, muss also folglich in der Steuererklärung für dieses Jahr angegeben werden. Für Selbständige sieht der Plan "einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommenssteuer-Vorauszahlung" vor. Demnach müsste die Gewährung also automatisch erfolgen, eine Beantragung sollte nicht nötig sein.

    Wann werden die 300 Euro Energiepauschale ausgezahlt?

    Auch wenn das Entlastungspaket schon lange beschlossen war, gab es lange keinen Termin für die Auszahlung. Mittlerweile wurde als Auszahlungstermin der September festgelegt. Das Bundesfinanzministerium gab bekannt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die 300 Euro "in der Regel" im September auszahlen, die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer dieses also mit ihrem September-Lohn erhalten sollen. Es gibt allerdings ausnahmen.

    Wenn die Lohnsteuer von Arbeitgeberin oder Arbeitgeber nur alle drei Monate abgeführt wird, ist es möglich, dass die Auszahlung der Energiepauschale erst im Oktober erfolgt. Wenn die Lohnsteuer nur jährlich angemeldet ist, dann können Arbeitgeberin und Arbeitgeber sogar komplett auf die Auszahlung der 300 Euro verzichten. Das ist dann der Fall, wenn die abzuführende Lohnsteuer unter 1.080 Euro liegt. Alle Beschäftigten müssen dann aber keine Angst haben, dass sie leer ausgehen. Die Energiepauschale kann dann nämlich mit der Einkommenssteuer für 2022 geltend gemacht werden.

    Energiepreispauschale wohl nicht für Rentner und Arbeitslose

    In diesem Zusammenhang erklärt das Bundesfinanzministerium auch, die Bundesregierung wolle "möglichst noch in diesem Jahr einen Auszahlungsweg über die Steuer-ID für das Klimageld entwickeln". So würden Direktzahlungen an die Bürger künftig einfach und unbürokratisch.

    Klar wird angesichts des Beschlusspapiers auch: Für Rentner, Arbeitslose und auch Minijobber ist die Energie-Pauschale grundsätzlich nicht vorgesehen. Allerdings können auch Rentner und Studierende die Energiepauschale von 300 Euro bekommen, wenn sie zum 1. September einen Minijob ausführen.

    Kritik an Energiepauschale vom Steuerzahlerbund

    Kritik an dem Modell setzte es vom Präsidenten des Steuerzahlerbunds. "Eine wirkliche Entlastung wäre es übrigens gewesen, wenn die Energiepreis-Pauschale steuerfrei wäre", monierte Reiner Holznagel laut dpa: "Auch Rentner und Selbstständige erhalten keinen wirklichen Zuschuss."

    Laut Berechnungen des Verbands würden Spitzenverdienern letztlich nur 180 der 300 Euro bleiben. Den vollen Betrag einplanen könnten lediglich Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von rund 10.000 Euro bleibt.

    Als Beispiel wird ein Single der Steuerklasse 1 mit 72.000 Euro Jahresgehalt genannt. Dieser bekäme letztlich 181,80 Euro raus, weil der Spitzensteuersatz greifen würde. Obendrein werde in diesem Fall durch die Pauschale auch wieder der Solidaritätszuschlag fällig.

    Große Unterschiede bei Energiepreis-Pauschale 2022 abhängig vom Gehalt

    Derweil dürfte sich ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind und Steuerklasse 4 bei 72.000 Euro Jahresgehalt auf netto 184,34 Euro an Pauschale freuen. Würden bei ansonsten gleichen Voraussetzungen nur 45.000 Euro Jahresgehalt zusammenkommen, blieben 216,33 Euro von der Pauschale übrig.

    Bei 15.000 Euro Gehalt im Jahr 2022 wären es 248,83 Euro. Die vollen 300 Euro gäbe es nur, wenn unsere Person in Steuerklasse 3 eingestuft wäre, denn dann würde sie unter dem Grundfreibetrag bleiben.

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