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Energiekrise: Union kritisiert geplante Übergewinnsteuer: „Rückwirkung ist Abwürgung“

Energiekrise

Union kritisiert geplante Übergewinnsteuer: „Rückwirkung ist Abwürgung“

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    In zahlreichen EU-Ländern gibt es bereits eine Übergewinnsteuer für Energiekonzerne.
    In zahlreichen EU-Ländern gibt es bereits eine Übergewinnsteuer für Energiekonzerne. Foto: Philipp von Ditfurth, dpa

    Wenige Wochen nach dem Einmarsch der Russen in die Ukraine setzte in Deutschland die Debatte über Kriegsgewinne und deren Vereinnahmung durch den Staat ein. „Vom Krieg zu profitieren, das gehört sich eigentlich nicht“, warb Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) für eine Übergewinnsteuer. Das Geld soll die Strompreisbremse finanzieren, doch bei der Umsetzung des Vorhabens ist die Ampel-Regierung offenbar an ihre Grenzen gestoßen. Die zunächst für Freitag geplante Kabinettsbefassung fällt aus, damit dürfte die Übergewinnsteuer in diesem Jahr nicht mehr kommen. Das wiederum hat massive Auswirkungen auf die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien. Wer gerade eine Investition plant, hält sich angesichts der ganzen Unsicherheiten lieber zurück.

    Nachdem es übers Wochenendende zunächst noch Gerüchte gab, Biogas sei von der Gewinnabschöpfung ausgenommen, trat Vizeregierungssprecherin Christiane Hoffmann am Montag auf die Euphorie-Bremse. Angesichts der Komplexität des Gesetzgebungsverfahrens und auch des Abstimmungsbedarfs mit der EU werde es „voraussichtlich in dieser Woche nicht mehr zu einer Kabinettsbefassung kommen können“. Das Kapitel Strom- und Gaspreisbremse solle aber „spätestens bis zum 28. November“ im Kabinett abgeschlossen sein, sagte Hoffmann.

    Die Zeit für eine Lösung bei der Übergewinnsteuer drängt

    Nach diesem Datum gibt es noch zwei reguläre Sitzungen des Bundestages sowie eine Bundesratssitzung. Die Zeit drängt, die Unionsfraktion signalisierte, dass sie ein beschleunigtes Verfahren grundsätzlich unterstützen wird. Es müsse aber eine Debatte im Parlament gewährleistet sein, sagte der Energieexperte und CDU-Vizevorsitzende Andreas Jung unserer Redaktion. Derzeit sei aber offenbar geplant, die erste Beratung im Bundestag ohne Aussprache zu machen. „Das geht nicht bei einem so wichtigen Gesetz, an dem viel dranhängt und bei dem ein Kollateralschaden für die Energiewende droht.“

    Die Ampel plant, für Übergewinne eine Kappungsgrenze einzuführen. Sie liegt bei der durchschnittlichen EEG-Vergütung von aktuell 20 Cent pro Kilowattstunde, die der Betreiber für seinen Biomassestrom bekommen würde, plus einem „Sicherheitspuffer“ von drei Cent. Alles darüber ginge zu 90 Prozent an den Staat. Würde der Betreiber für seine Bioenergie am Markt 33 Cent pro Kilowattstunde bekommen, blieben davon am Ende also nur 24 Cent übrig. Anlagen unter einem Megawatt sollen ausgenommen sein, wie es im aktuellen Beschlussentwurf heißt. Strompreiserlöse aus Steinkohle oder Kernkraft hingegen können von den Betreibern in voller Höhe einkassiert werden.

    Andreas Jung (CDU), hier in einer Plenarsitzung im Deutschen Bundestag, fordert Nachbesserungen bei der Abschöpfung von Übergewinnen.
    Andreas Jung (CDU), hier in einer Plenarsitzung im Deutschen Bundestag, fordert Nachbesserungen bei der Abschöpfung von Übergewinnen. Foto: dpa

    CDU-Politiker Andreas Jung moniert dicke Fehler bei der Übergewinnsteuer

    Für Jung hat die Planung zwei gravierende Fehler. Die Bioenergie müsse aus der Gewinnabschöpfung komplett raus, sonst entstehe durch die Hintertür ein neuer Deckel, kritisierte der Konstanzer. „Die Steinkohle aus der Regelung rauszunehmen, klimafreundliche Bioenergie aber abzuschöpfen, das passt nicht zusammen – weder beim Klimaschutz noch bei der Energiesicherheit. Alle Kapazitäten müssen genutzt werden, da darf nachhaltige Energieerzeugung nicht ausgebremst werden.“

    Die Union wehrt sich zudem gegen die geplante Rückwirkung der Gewinnabschöpfung. „Rückwirkung ist Abwürgung“, sagte Jung. Wenn die Ampel so vorgehe, beschädige sie Vertrauen. „Investitionen in Erneuerbare werden zurückgestellt und der Erfolg der Energiewende gefährdet“, sagte Jung. Zudem habe es zunächst geheißen, die Rückwirkung gelte ab März. Dann ab September, jetzt ab November. Der EU-Vorschlag sehe Dezember vor. Das sei jetzt offenbar alles nicht mehr erreichbar. „Statt scheibchenweisem Einrollen brauchen wir jetzt eine klare Botschaft der Regierung: Mit der Rückwirkung wird Schluss gemacht“, forderte Jung und ergänzte: „Es muss jetzt ein geordnetes Verfahren geben.“

    Der Name der Abgabe ist noch unklar

    Jedoch gibt es offenbar noch nicht einmal eine einheitliche Bezeichnung. Dem Vernehmen nach denkt die Ampel darüber nach, wie die EU in Zukunft von einem „Solidaritätsbetrag“ zu sprechen. „Übergewinnsteuer“ klingt dann doch zu negativ für eine Regierung, die eigentlich ohne neue Abgaben auskommen wollte.

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