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Energiekrise: "Bis Weihnachten 2022 zwingend": Wann kommen Gas- und Strompreisbremse?

Energiekrise

"Bis Weihnachten 2022 zwingend": Wann kommen Gas- und Strompreisbremse?

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    Gas- und Strompreisbremse sollen kommen. Die Frage ist bloß: wann?
    Gas- und Strompreisbremse sollen kommen. Die Frage ist bloß: wann? Foto: Frank Rumpenhorst, dpa

    Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat gerade ein zweiseitiges Papier zu den Begriffen „Preisdeckel und Preisbremsen“ veröffentlicht. Darin ist ein Diagramm zu den verschiedenen sogenannten Energiekostenmaßnahmen enthalten, die in Deutschland und Europa diskutiert werden. Die Zeichnung ist relativ unübersichtlich - und das beschreibt auch den Stand bei einem der aktuell wichtigsten Projekte der Ampel-Koalition: Die Gas- und Strompreisbremse soll kommen, verspricht die Regierung. Wann sie kommt, ist aber immer noch offen.

    Ursprünglich hätte die Bremse am Freitag als Beschlussvorlage im Kabinett sein sollen. Eigentlich sogar sein müssen, wenn die Regierung ihrem eigenen Fahrplan gefolgt wäre. Anfang des Monats wurde ein Eckpunktepapier mit einem genauen Zeitplan veröffentlicht. Das beinhaltete einerseits Vorgaben für die Stufe 1, die Soforthilfen für den Dezember, mit denen der Bund die Rechnung für den Dezemberabschlag bei Gas und Fernwärme übernimmt. Sie sind beschlossene Sache, passierten letzte Woche den Bundestag und am Montag den Bundesrat. Seit Donnerstag ist ein Online-Antragsportal freigeschaltet, auf dem die rund 1500 Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen ihre Erstattungsanträge stellen können. Die Bürgerinnen und Bürger müssen nicht aktiv werden.

    Finanzminister Christian Lindner (links) spricht mit Bundeskanzler Olaf Scholz. Dazwischen sitzt Wirtschaftsminister Robert Habeck.
    Finanzminister Christian Lindner (links) spricht mit Bundeskanzler Olaf Scholz. Dazwischen sitzt Wirtschaftsminister Robert Habeck. Foto: Kay Nietfeld, dpa (Archivbild)

    Gas- und Strompreisbremse zieht noch nicht

    Stufe 2 indes zündet nicht. Sie sollte die geplanten Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen in einem Gesetzgebungsverfahren bündeln und am 18. November im Kabinett beschlossen werden. Dieser Zeitpunkt ist erkennbar verstrichen, damit ist auch die nächste Vorgabe in Gefahr: der „Abschluss des parlamentarischen Verfahrens noch im Dezember 2022“.

    Zu den Gründen für die Verzögerung schweigt sich die Regierung aus. Es gebe noch Abstimmungsbedarf, heißt es. Angesichts der komplizierten Materie ist das einerseits nachvollziehbar. So darf die deutsche Regelung zum Beispiel nicht gegen die EU-Bestimmungen verstoßen. Die 46 Seiten des entsprechenden „Interinstitutionellen Dossiers 2022/0289(NLE)“ aus Brüssel geben eine Ahnung, wie schwer das ist. Ein anderes Problem hat der Wissenschaftliche Dienst herausgearbeitet. Es geht um „die Frage, wie zielgenau diejenigen erreicht werden, die am meisten unter den hohen Energiepreisen leiden, und wie sich die Maßnahmen mit möglichst wenig Aufwand umsetzen lassen“. Und es geht ums Geld. Die Preisbremsen und -deckel sind hilfreich und bremsen die Inflation. Sie sind aber auch teuer.

    Andererseits hakt es offenbar beim Abstimmungsbedarf in der Ampel-Koalition. Nachdem die von den Grünen ins Amt geholte Vize-Regierungssprecherin Christiane Hoffmann offiziell verkündet hatte, dass es mit der Kabinettsbefassung am 18. November wohl nichts werde, verlautete aus dem Umfeld des grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck das Gegenteil. Später räumte Habeck öffentlich den Terminverzug ein.

    Die Bremse soll im Umlaufverfahren beschlossen werden

    Regierungssprecher Steffen Hebestreit bekräftigte am Freitag, es bleibe dabei, „diesen ehrgeizigen Zeitplan“ einzuhalten. Die Gespräche der Regierung liefen: „Und sie laufen sehr positiv“. Sollten die letzten Punkte geklärt sein, will die Ampel den Kabinettsbeschluss per Umlaufverfahren herbeiführen. Dieses Verfahren wird angewendet, wenn besonderer Termindruck herrscht. Das Kabinett tritt nicht zusammen, sondern jedes Mitglied zeichnet schriftlich gegen. Dieses Verfahren geht schneller, eine mündliche Beratung oder gar Debatte scheidet jedoch aus.

    Die Opposition hat schon länger den Verdacht, dass die Ampel auf eine längere Diskussion zu dem Thema nicht viel Wert legt. „Inkrafttreten gesetzliche Regelung bis Weihnachten 2022 zwingend“, heißt es in den Eckpunkten der Regierung zum Abschluss militärisch knapp. Damit das klappt, soll möglicherweise auf die parlamentarische Aussprache in erster Lesung im Bundestag verzichtet werden. CDU-Vize Andreas Jung betonte bereits, dass die Union ein beschleunigtes Verfahren grundsätzlich unterstütze. Eine Debatte im Parlament, forderte Jung, müsse aber gewährleistet sein. Denn die Gesetze macht immer noch der Bundestag, nicht die Regierung.

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