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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Union warnt vor Scheitern

Corona-Pandemie

Union warnt Lauterbach vor Scheitern der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

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    Scheitert die einrichtungsbezogene Impfpflicht an der praktischen Umsetzung?
    Scheitert die einrichtungsbezogene Impfpflicht an der praktischen Umsetzung? Foto: Marijan Murat, dpa (Archivbild)

    Die Union hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu zügigen Nachbesserungen bei der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken und Pflegeheimen aufgefordert und warnt vor einem Scheitern der einrichtungsbezogenen Regelung in der Praxis. „Damit die Impfpflicht im Gesundheitswesen kein Fehlschlag wird, muss die Regierung jetzt schnellstens Klarheit schaffen“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Tino Sorge unserer Redaktion. „Es bleiben wenige Wochen – die Zeit drängt“, betonte Sorge.

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Arbeitsrechtliche Fragen völlig offen

    Der CDU-Politiker warf der Ampel-Koalition Versäumnisse bei der Erarbeitung des Gesetzes vor: „Die Bundesregierung hat viele arbeitsrechtliche und praktische Fragen unbeantwortet gelassen“, kritisierte Sorge. „Minister Lauterbach muss jetzt erklären, wie die Impfpflicht im Gesundheitssektor tatsächlich umgesetzt werden soll“, forderte der Unionspolitiker. „Es reicht nicht aus, auf die Gesundheitsämter vor Ort zu verweisen“, fügte er hinzu. Die Ämter arbeiteten seit zwei Jahren im Ausnahmemodus. „Schon jetzt warnen sie davor, dass sie die Impfpflicht ab März kaum kontrollieren könnten.“

    CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge spricht während einer Debatte im Bundestag.
    CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge spricht während einer Debatte im Bundestag. Foto: Michael Kappeler, dpa

    CDU-Gesundheitsexperte warnt vor Schaden für Impfpflichtdebatte

    Sorge warnte zugleich vor politischen Schaden für die Debatte um eine allgemeine Impfpflicht. „Wenn schon bei der einrichtungsbezogenen Impfplicht so viele Fragen offen bleiben, lässt das für die Debatte um eine allgemeine Impfpflicht nichts Gutes erahnen“, betonte der CDU-Gesundheitsexperte. „Was bleibt, ist Verwirrung bei allen Beteiligten“, fügte Sorge hinzu.

    Die Forderungen nach einer Verschiebung der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken und Pflegeheimen werden auch andernorts immer lauter. „Die Impfpflicht für medizinisch-pflegerische Berufe darf nicht mit der Brechstange eingeführt werden“, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. Gesundheitsminister Lauterbach müsse die Sorgen vor Ort ernst nehmen. „Gesundheitsämter, Ordnungsbehörden und Arbeitgeber sehen sich nicht in der Lage, das Mammutwerk bis zum 15. März ohne schwere Verwerfungen durchzusetzen“, sagte Brysch. Lauterbach müsse wissen, dass die Versorgung von bis zu 200.000 Pflegebedürftigen und Kranken in Gefahr sei. „Ein Aufschub ist dringend geboten.“

    Nachweispflicht ab 15. März für Impfpflicht in Kliniken und Heimen

    Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz legt fest, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März nachweisen müssen, dass sie gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sind – oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn dies nicht geschieht.

    Gesundheitsämter warnen vor völliger Überlastung

    Die Gesundheitsämter sehen sich mit der Kontrolle jedoch überfordert. Man rechne damit, dass im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Mitarbeiter kein eindeutiger Nachweis oder kein vollständiger Impfschutz vorliege und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolge, sagte Elke Bruns-Philipps, die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Rheinischen Post.

    Das ist eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls, wie es jetzt vorgesehen ist, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können“, kritisierte sie. „Es ist grundsätzlich ein Verfahren mit erneuter Fristsetzung des Gesundheitsamtes zur Vorlage von Impfdokumenten und einer Anhörung vorgesehen.“ Die Beschäftigten dürfen zunächst einmal weiterarbeiten. Das Gesundheitsamt entscheide „über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens“, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums dem Business Insider.

    Der Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, regte eine Fristverlängerung an. „Wir unterstützen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Allerdings sind wesentliche Fragen der weiteren Umsetzung noch ungeklärt, und deshalb kann es notwendig sein, Fristen im Verfahren anzupassen“, sagte er der Rheinischen Post.

    Wenn das Gesundheitsamt für einen Ungeimpften ein Betretungsverbot für den Arbeitsplatz ausspreche, werde der Betroffene von der Arbeit freigestellt, selbstverständlich ohne Lohnfortzahlung. Aber: „Sollte bei Einzelnen die Erstimpfung bereits vorliegen, können die weiteren Impfungen schnell nachgeholt werden. In diesen Fällen können wir uns pragmatische Lösungen, wie zum Beispiel eine Fristverlängerung vorstellen, um die Mitarbeitenden zu halten.“ (mit dpa)

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