Die Expertenkommission zu Gas und Wärme hat am frühen Montagmorgen ihre Klausur beendet. Nach rund 35 Stunden andauernden Diskussionen gibt es neue Hoffnung auf Entlastung für alle deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher. „Die Kommission hat eine Reihe von Empfehlungen an die Bundesregierung erarbeitet und einstimmig verabschiedet“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin.
Expertenkommission schlägt Einmalzahlung vor: Staat soll Gaskunden eine Monatsrechnung zahlen
„Der Gaspreis wird an Unternehmen und Verbraucher weitergegeben. Es ist Schnelligkeit geboten, um diese Belastungen abzufedern. Wir wollten ein Tempo anschlagen, welches der Herausforderung gerecht wird. Daher haben wir ein zweistufiges Modell vorgestellt“, sagte Wirtschaftswissenschaftlerin Veronika Grimm, die Teil der Kommission war, am Montag bei der Vorstellung der Ergebnisse.
Die erste Stufe soll eine Art Einmalzahlung darstellen. Der Staat solle „einmalig die jeweilige Abschlagszahlung aller Gas-Standardlastprofil-Kunden und Fernwärmekunden“ im Dezember übernehmen, wie es aus der Kommission heißen soll. Es soll also die Gasrechnung für einen Monat übernommen werden. So wolle man auch Abschlagszahlungen teilkompensieren, welche im Januar und Februar 2023 anfallen. „Dadurch wird die Gasrechnung um eine Abschlagszahlung entlastet. Das ist ein sehr pragmatisches Vorgehen“, erklärte Grimm.
Die Lösung soll für alle Privatkunden und klein- und mittelständische Unternehmen gelten. Die Versorger sollen auf eine Abschlagszahlung verzichten und diese Summe spätestens bis zum 1. Dezember 2022 vom Bund zurückerstattet bekommen.
Gaspreisbremse: Zweite Stufe sieht Kompensationsmodell vor
„In einer zweiten Stufe soll eine Gas- und Wärmepreisbremse etabliert werden. Eine solche soll von Anfang März 2023 bis Ende April 2024 in Kraft treten. Der Verbrauch soll auf zwölf Cent pro Kilowattstunden abgesenkt werden. Das geschieht durch einen staatlichen Zuschuss. Der Verbraucher bekommt jeden Monat einen staatlichen Zuschuss auf die Abschlagszahlung“, sagte Grimm: „Der Preis entspricht ungefähr dem Preisniveau, welches in Zukunft zu erwarten ist.“ Der Preis soll also als an das „New Normal“ angepasst sein.
Die zweite Stufe soll ein Kompensationsmodell darstellen, welches vorsieht, dass ein Teil der Gasrechnung zu einem subventionierten Preis und der restliche Gasverbrauch zum dann aktuell geltenden, höheren Gaspreis, bezahlt wird. Ein solches Modell ist offenbar nicht auf die Schnelle möglich, da es von den Versorgern nicht sofort umgesetzt werden kann.