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Ehrenamtliche Richter: Neues Wahlverfahren für Verfassungsrichter - «Lex AfD»?

Ehrenamtliche Richter

Neues Wahlverfahren für Verfassungsrichter - «Lex AfD»?

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    Alle Fraktionen im Landtag haben das Recht, Kandidaten für das Amt des ehrenamtlichen Richters am Verfassungsgerichtshof zu benennen. (Archivbild)
    Alle Fraktionen im Landtag haben das Recht, Kandidaten für das Amt des ehrenamtlichen Richters am Verfassungsgerichtshof zu benennen. (Archivbild) Foto: Matthias Balk/dpa

    Für die Wahl ehrenamtlicher Richter für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof durch den Landtag gelten künftig neue Regeln. Mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern, Grünen und SPD verabschiedete der Landtag eine Gesetzesänderung, mit der das Wahlverfahren umfassend reformiert wird. Die AfD protestierte scharf.

    Faktisch wird mit der Neuregelung für die Zukunft verhindert, dass quasi zwangsläufig von der AfD benannte Kandidaten ans höchste bayerische Gericht gewählt werden - wie zuletzt im Januar geschehen. Die AfD wird in dem Gesetzestext freilich nicht genannt. Vielmehr heißt es dort, die «Parlamentswirklichkeit» könnte nach bislang geltender Rechtslage dazu führen, dass letztlich die Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichtshofs gefährdet werde.

    Abgestimmt wird bislang im Block

    Für die Wahl im Januar, die eigentlich eine Formalie ist, hatten alle Fraktionen im Landtag das Recht, Kandidaten zu benennen - also auch die AfD. Abgestimmt werden musste im Block.

    Nach längeren Diskussionen stimmten CSU und Freie Wähler für die Liste, auf der auch zwei AfD-Kandidaten plus zwei Stellvertreter standen. Die Regierungsfraktionen begründeten ihre Zustimmung zu der Vorschlagsliste mit der Sorge vor rechtlichen Unsicherheiten bei fehlenden Richtern, und dass das Gericht im Extremfall nicht arbeitsfähig sein könnte.

    Neuer Wahlmodus

    Nach dem nun geplanten Wahlmodus soll es künftig zwei Vorschlagslisten geben: eine für die Regierungsfraktionen, eine für alle Fraktionen in der Opposition. Wie viele von den jeweiligen Listen gewählt werden, ist vom Kräfteverhältnis beider Seiten im Parlament abhängig.

    Für die Oppositionsliste kann jede Oppositionsfraktion für sich genommen so viele Kandidaten benennen, wie insgesamt Personen über diese Liste zu wählen sind. Gewählt sind am Ende die Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinen. Indem es mehr Wahlvorschläge gibt, als Richter-Jobs zu vergeben sind, werde «das Risiko einer Wahl einer nicht ausreichenden Anzahl von Personen effektiv minimiert», heißt es im Gesetzentwurf.

    Die AfD bezeichnete die Neuregelung als Instrument zur Unterdrückung ihrer Partei - das Gesetz sei deshalb ein Angriff auf Minderheitenrechte und die Demokratie. Dies wiesen die anderen Fraktionen zurück: Es handle sich um keine «Lex AfD», argumentierte etwa Felix Locke (Freie Wähler). Man wolle bei der Richterauswahl aber eine Wahl haben.

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