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E-Rezept ist seit Juli da - 2024 soll es verbindlich sein

Gesundheit

E-Rezept ist da: Seit Juli brauchen Patienten dafür ihre Versichertenkarte

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    Der "rosa Zettel" hat ausgedient, denn das E-Rezept kommt.
    Der "rosa Zettel" hat ausgedient, denn das E-Rezept kommt. Foto: David Inderlied, dpa

    Es soll für mehr Flexibilität für Patienten, weniger Bürokratie für Apotheken und mehr Zeit für kranke Menschen in den Praxen bringen: das E-Rezept. Schon vor Monaten wurde das E-Rezept angekündigt, seit 1. Juli ist es nun verfügbar.

    Das Bundesministerium für Gesundheit möchte den Weg für das E-Rezept freimachen und Patientinnen und Patienten ermöglichen, dass sie für die Abholung des Rezeptes nicht mehr in die Praxis kommen müssen. Bereits seit 1. September 2022 können Apotheken in Deutschland E-Rezepte einlösen und anschließend mit der Krankenkasse abrechnen.

    Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte den Start des E-Rezepts für den 1. Juli 2023 angekündigt. Der "rosa Zettel" hat damit künftig ausgedient. Vorerst heißt es, Ärzte seien dazu angehalten, E-Rezepte vermehrt zu verwenden. Eine verpflichtende Nutzung soll für sie ab dem Jahr 2024 gelten.

    Das E-Rezept sei endlich alltagstauglich, sagte Lauterbach gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Patientinnen und Patienten können das elektronische Rezept seit 1. Juli mit ihrer Versichertenkarte in den Apotheken abrufen. Voraussichtlich 80 Prozent der Apotheken in Deutschland würden bis Ende Juli an das System angeschlossen sein.

    Wie kann das E-Rezept eingelöst werden?

    Patienten können künftig ihre Rezepte elektronisch empfangen und einlösen. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums kann das E-Rezept auf drei verschiedene Arten eingelöst werden:

    1. E-Rezept-App: Gesetzlich Versicherte benötigen dafür die App "E-Rezept" von der gematik. Diese kann entweder auf der gematik-Website oder im App-Store von Android und Apple auf das Smartphone heruntergeladen werden. Das Rezept kann dann an die gewünschte Apotheke gesendet werden.
    2. Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Dafür brauchen die Patienten eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte und den Versicherten-PIN. Letzteren bekommt man bei der Krankenkasse.
    3. Ausdruck in Papierform: Wer das Rezept nicht elektronisch erhalten möchte, kann es auch ausgedruckt in der Arztpraxis mitnehmen.

    Wie löst man das E-Rezept mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ein?

    Patientinnen und Patienten können ihr E-Rezept auch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Nach Angaben von gematik, die die digitale Gesundheitsinfrastruktur in Deutschland verantworten, funktioniert das folgendermaßen:

    1. Ein Arzt oder eine Ärztin verschreibt das E-Rezept und speichert es auf der elektronischen Gesundheitskarte.
    2. In der Apotheke muss der Patient die Gesundheitskarte in das Kartenterminal stecken.
    3. Der Apotheker oder die Apothekerin kann so alle offenen E-Rezepte abrufen und die Medikamente aushändigen.

    Dabei können die Rezepte in jeder Apotheke eingelöst werden - auch online.

    Wie bekommt man das E-Rezept als Ausdruck?

    Zwar soll das Rezept langfristig elektronisch werden, wer das aber nicht möchte, der kann sich das Rezept wie gewohnt in der Arztpraxis ausgedruckt mitnehmen.

    Das Rezept ist dann aber nicht mehr wie bisher rosafarben sondern enthält künftig einen Rezeptcode sowie alle wichtige Informationen zur Einnahme. Der Rezeptcode wird in der Apotheke gescannt und die Patientinnen und Patienten erhalten daraufhin die benötigten Medikamente.

    Das Rezept wird digital unterzeichnet und ist anders als bisher dann auch ohne händische Unterschrift des Arztes oder der Ärztin gültig.

    Was kann das E-Rezept?

    Neben dem klassischen Rezept kommen mit der elektronischen Form noch weitere digitale Anwendungen. So soll es nach Angaben des Gesundheitsministeriums künftig eine Medikationserinnerung, einen Medikationsplan sowie einen Wechselwirkungscheck geben. So soll einfacher und schneller überprüft werden, ob die verschriebenen Medikamente miteinander verträglich sind. Auch weitere Leistungen, wie Hilfsmittel, Heilmittel oder eine häusliche Krankenpflege, soll künftig elektronisch verordnet werden können.

    Künftig sollen alle Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) von Ärzten und Physiotherapeuten vollständig über die neue Telematikinfrastruktur (TI) verordnet werden.

    Übrigens: Gesundheitsminister Lauterbach plant neben dem E-Rezept auch eine elektronische Patientenakte. Wer das nicht möchte, kann allerdings auch Widerspruch einlegen.

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