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Cannabis-Legalisierung: FAQ zur Reform

Drogenpolitik

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Cannabis-Reform

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    Die Bundesregierung möchte Cannabis auch in Deutschland unter bestimmten Regeln legalisieren. Doch dafür braucht es sogenannte Modellregionen. Auch das Allgäu käme dafür theoretisch in Frage.
    Die Bundesregierung möchte Cannabis auch in Deutschland unter bestimmten Regeln legalisieren. Doch dafür braucht es sogenannte Modellregionen. Auch das Allgäu käme dafür theoretisch in Frage. Foto: dpa

    Wie geht es mit der Cannabis-Legalisierung voran?

    "Wann Bubatz legal?" Diese recht einfach formulierte Frage haben Freunde des Cannabis-Konsums zuletzt regelmäßig an die Politik gestellt. Bubatz, der Begriff kommt aus der Rap-Szene, bedeutet Haschisch- oder Marihuana-Zigarette, andere Bezeichnungen sind "Joint" oder "Tüte". Die Antwort ist nicht ganz so einfach. Die Bundesregierung wollte Cannabis in einem großen Wurf legalisieren, hat bisher aber nur Eckpunkte vorgestellt. Der Besitz von 25 Gramm der Droge soll demnach künftig straffrei bleiben. Ein konkreter Gesetzentwurf wird in den kommenden Tagen erwartet, bestätigt Benjamin Strasser (FDP), Staatssekretär im Bundesjustizministerium, unserer Redaktion. 

    Warum ist die Reform so kompliziert?

    Weil eine Vielzahl von Ressorts beteiligt ist. Das Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach (SPD) hat die Federführung, denn vorrangig soll es um Gesundheits- und Jugendschutz gehen. Das Justizressort von Marco Buschmann (FDP) kümmert sich um die strafrechtliche Seite, Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) um Fragen der Fahrtüchtigkeit, Robert Habeck (Grüne) muss als Wirtschaftsminister das Vorhaben mit dem Europarecht, seine Parteifreundin, Außenministerin Annalena Baerbock, mit dem internationalen Recht in Einklang bringen. Der grüne Landwirtschaftsminister Cem Özdemir verantwortet alle Fragen rund um den Anbau. Legal ist Bubatz erst, wenn Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Ob das noch in diesem Jahr klappen wird, ist offen. 

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stellt bei einer Pressekonferenz die Gesetzespläne für den Konsum und Verkauf von Cannabis vor.
    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stellt bei einer Pressekonferenz die Gesetzespläne für den Konsum und Verkauf von Cannabis vor. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Werden Haschisch und Marihuana künftig im Laden erhältlich sein?

    Nein. Ursprünglich wollte die Bundesregierung den kontrollierten Verkauf in lizenzierten Geschäften ermöglichen. Doch dies ist aktuell nicht mit europäischem und internationalem Recht zu vereinbaren. Zunächst werden deshalb nur Konsum, Besitz und Eigenanbau legalisiert. Erst in einem zweiten Schritt soll die Abgabe im Laden im Rahmen eines Modellversuchs in ausgewählten Regionen erprobt werden. Die FDP habe mehr erwartet, räumt Strasser ein. Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband begrüßt zwar, dass "die Strafverfolgung einfacher Konsumenten endlich endet". Die Bundesregierung dürfe aber den Plan, die Abgabe an Erwachsene in Fachgeschäften zu ermöglichen, jetzt nicht aufgeben. Mit dem Eckpunktepapier sind auch die Träume einiger Investoren geplatzt, die sich vom Handel mit Cannabis in lizenzierten Läden gute Geschäfte versprochen hatten. 

    Bietet die Entkriminalisierung Chancen für die Landwirte?

    Manche Bauern hatten ebenfalls gehofft, sich mit dem Anbau von legalem Cannabis zu Genusszwecken eine zusätzliche Einnahmequelle zu erschließen. Doch erlaubt sein soll es künftig lediglich, drei Pflanzen für den Eigenverbrauch zu besitzen. Zudem sollen "Cannabis Social Clubs" mit bis zu 500 Mitgliedern möglich sein, die den Anbau gemeinsam organisieren. Dadurch könnte sich immerhin die Chance für die Landwirte bieten, mit solchen Clubs zusammenzuarbeiten, die Fläche zur Verfügung zu stellen, die Aussaat und Pflege der Pflanzen zu übernehmen. Der Deutsche Bauernverband gibt sich skeptisch. Generalsekretär Bernhard Krüsken sagte unserer Redaktion: „Im Prinzip wäre das möglich, aber nach dem derzeit vorliegenden Entwurf würde eine solche Zusammenarbeit einen erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich bringen."

    Wird der Schwarzmarkt wirklich ausgetrocknet?

    Dirk Peglow, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, glaubt, dass das Vorhaben "auf keinen Fall" dazu führen werde, "dass der 'Schwarzmarkt sich schwarz ärgert', wie es Bundesgesundheitsminister Lauterbach formulierte". Vertreter von Justiz und Polizei, aber auch Konsumentenverbände, bezweifeln, dass Gelegenheitsnutzer gleich zu Hanf-Gärtnern oder Vereinsmitgliedern werden, um an einen Joint zu kommen. Dealer werden also aller Voraussicht nach weiter illegale Ware verkaufen – auch an Jugendliche. 

    Cannabis am Steuer: Was ist künftig erlaubt?

    Das ist noch offen. Bislang gilt: Wer mit Cannabis im Blut am Steuer erwischt wird, dessen Führerschein wird zeitweise oder gar dauerhaft eingezogen. Hanf-Aktivist Wurth spricht von einer "Ersatzstrafe". Laut Bundesregierung soll künftig allein die Verkehrssicherheit zählen. Doch der Teufel steckt im Detail. Bislang wird ab einem Wert von einem Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs THC pro Milliliter Blut eine Drogenfahrt angenommen. Solche Werte können noch Stunden oder Tage nach einem "Rausch", bei regelmäßigen Konsumenten sogar dauerhaft im Blut nachgewiesen werden. ADAC-Sprecher Alexander Schnaars warnt: "Auch wenn der generelle Konsum straffrei ist, passen Drogen oder Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zusammen." Bei der Diskussion um einen Grenzwert beim Cannabis-Konsum dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass Fahrten unter der Wirkung von Cannabis erlaubt seien. 

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