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Drogenpolitik: Cannabis-Gesetz: So regelt Lauterbach das Kiffen neu

Drogenpolitik

Cannabis-Gesetz: So regelt Lauterbach das Kiffen neu

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    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Bevor Karl Lauterbach die "langfristige Wende in der deutschen Drogenpolitik" verkündet, gießt er sich erst mal ein Glas Mineralwasser ein. Kurz zuvor hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Cannabis legalisiert werden soll, doch es ist kein Geheimnis, dass das Vorhaben für den Gesundheitsminister nicht gerade eine Herzensangelegenheit ist. So hat er den von den Koalitionspartnern Grüne und FDP lang gehegten Wunsch, den Konsum von Haschisch und Marihuana zu erlauben, mit so vielen Einschränkungen umgesetzt, dass es nun aus allen Richtungen Kritik hagelt. 

    Das Cannabis-Gesetz soll giftige Beimengungen im Gras verhindern

    In seiner gewohnt nüchternen Art versucht der SPD-Politiker am Mittwoch in der Berliner Bundespressekonferenz, die Bedenken zu zerstreuen. Das Gesetz, das bis Ende des Jahres vom Bundestag beschlossen werden könne, trage drei Grundproblemen Rechnung. Erstens steige der Konsum, auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, seit Jahren. Das ziehe, zweitens, eine umfängliche Drogenkriminalität nach sich, 50 Prozent der Fälle haben mit Cannabis zu tun. Drittens bestehe ein großer Schwarzmarkt, das gehandelte "Gras" weise nicht nur deutlich höhere Konzentration am Wirkstoff THC auf, sondern enthalte oft auch giftige Beimengungen. Dass das von der Bundesregierung verfolgte Konzept der kontrollierten Legalisierung von der einen Seite als zu streng und von der anderen Seite als zu weich kritisiert werde, sei ein "gutes Zeichen", findet Lauterbach. 

    Bis zu 25 Gramm Cannabis sind künftig erlaubt

    Cannabis soll den Plänen zufolge von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz genommen werden. Menschen ab 18 Jahren soll der Besitz von bis zu 25 Gramm erlaubt werden. Der Handel bleibt verboten. Konsumenten können aber drei Hanfpflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Zudem können sie sich zu Klubs zusammenschließen, um die Droge unter strengen Auflagen gemeinsam anzubauen. Es muss etwa ausgeschlossen sein, dass Dritte Zugriff auf die Stauden haben. 

    Einen Verkauf von THC-haltigen Produkten über Fachhandel und Apotheken, von dem sich eine internationale Szene von Hanf-Unternehmen berauschende Gewinne erhoffte – darf es vorerst in Deutschland nicht geben. Zumindest nicht flächendeckend, denn in einem zweiten Schritt geplant sind Modellversuche, in deren Rahmen in bestimmten Regionen der Vertrieb von Haschisch, Marihuana & Co ausprobiert werden soll. Denn EU-Recht verbietet den Handel mit Cannabis, das dem Genuss dient. 

    "Der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird ausgebaut", betont Lauterbach. Bald werde eine Kampagne gegen den Konsum von Cannabis durch jüngere Menschen gestartet. Denn bis zum Alter von 25 Jahren werde das noch wachsende Gehirn von der Droge geschädigt. Weil der Konsum im Bereich von 200 Metern um Schulen, Kindergärten und Sportplätzen verboten bleibe, verbessere sich auch der Jugendschutz. 

    Kritik von vielen Seiten: CSU nennt Beschluss "Gift für unser Land"

    Polizeigewerkschaften und Juristen fürchten indes, dass die Vielzahl von Einschränkungen, denen der Umgang mit Cannabis künftig unterliegt, die Zahl der Drogenverfahren nicht wie gewünscht reduziert, sondern eher weiter erhöht. Die Ampel schaffe vor allem "viel zusätzliche Bürokratie", warnt der Richterbund. Auch aus der Union kommt heftige Kritik. Volker Ullrich, rechtspolitischer Sprecher der CSU im Bundestag, sagte unserer Redaktion: "Die Teil-Legalisierung der Einstiegsdroge Cannabis verkehrt alle Präventionsbemühungen in ihr Gegenteil, sie verstößt erwiesenermaßen klar gegen Europa- und Völkerrecht und sie konfrontiert unsere Gesellschaft mit ungeordneten Zuständen." Ullrich weiter: "Dieser Beschluss ist Gift für unser Land."

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