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Dope im Baumarkt? Gerlach befürchtet Lücken beim Cannabis-Gesetz

Drogen

Dope im Baumarkt? Lücken beim Cannabis-Gesetz

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    Judith Gerlach warnt vor einem unkontrollierten Verkauf von Cannabis-Samen und –Stecklingen.
    Judith Gerlach warnt vor einem unkontrollierten Verkauf von Cannabis-Samen und –Stecklingen. Foto: Hendrik Schmidt, dpa

    Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach warnt vor einem unkontrollierten Verkauf von Cannabis-Samen und -Stecklingen, die angesichts Gesetzeslücken sogar in Bau- und Gartenmärkten angeboten werden könnten. „Es besteht die Gefahr, dass Stecklinge unreglementiert in Baumärkten oder anderen Fachgeschäften angeboten und auf diesem Wege auch von Kindern und Jugendlichen erworben werden“, sagte die CSU-Politikerin unserer Redaktion. Gerlach warf der Ampelkoalition „massive handwerkliche Mängel“ beim sogenannten „Konsumcannabisgesetz“ vor, die zu großen Schlupflöchern führten.

    Gesundheitsministerin Judith Gerlach wirft dem Bund mangelnden Jugendschutz beim Cannabisgesetz vor.
    Gesundheitsministerin Judith Gerlach wirft dem Bund mangelnden Jugendschutz beim Cannabisgesetz vor. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Cannabis-Legalisierung: Gerlach kritisiert mangelnden Jugendschutz

    „Laut gesetzlicher Definition im Konsumcannabisgesetz handelt es sich nämlich bei Vermehrungsmaterial, also bei Samen und Stecklingen, nicht um Cannabis“, erklärte die Ministerin. Dies gefährde vor allem den Jugendschutz. „Denn der Umgang mit Stecklingen ist Minderjährigen nach aktueller Rechtslage nicht verboten“, erklärte Gerlach. „Allen Beteuerungen der Bundesregierung den Kinder- und Jugendschutz betreffend zum Trotz könnte damit Cannabis über den Weg der Anzucht von Stecklingen in die Hände von Minderjährigen gelangen.“ Dies müsse ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung müsse hier umgehend nachbessern. „Kinder und Jugendliche müssen besser geschützt werden“, forderte sie. 

    Abgabe von Cannabis-Samen an Jugendliche straflos?

    Die Abgabe von Cannabis-Samen und Stecklingen zum Anbau an Minderjährige müsse zudem unter Strafe gestellt werden, nach jetziger Rechtslage wäre dies nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit. „Das ist völlig unverantwortlich“, kritisierte sie.  

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