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Doppelbesteuerung Rente - Urteil steht fest: Was es bedeutet

Steuern auf Renten

Doppelte Besteuerung der Rente: Bundesfinanzhof weist beide Klagen ab

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    Ein Steuerberater klagte, weil Rente doppelt besteuert wird. Die Richter am Bundesfinanzhof haben die Klage abgewiesen.
    Ein Steuerberater klagte, weil Rente doppelt besteuert wird. Die Richter am Bundesfinanzhof haben die Klage abgewiesen. Foto: Marijan Murat, dpa

    Auf den nächsten Finanzminister kommt nach der Bundestagswahl jede Menge Arbeit zu: Viele Rentner dürften nach Einschätzung des Bundesfinanzhofes in den nächsten Jahren zu hoch besteuert werden – eine Korrektur der gegenwärtigen Steuerpraxis ist damit nach Ansicht des höchsten deutschen Finanzgerichtes unausweichlich und wird vermutlich in die Milliarden gehen. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft beziffert die Steuerausfälle bis zum Jahr 2040 auf etwa 90 Milliarden Euro.

    Konkret geht es um die Gefahr der sogenannten Doppelbesteuerung: Vor allem bei künftigen Rentnergenerationen würde der Staat die Renten, Stand heute, teilweise deutlich stärker besteuern, als er zuvor die Beiträge für die Altersvorsorge von der Steuer befreit hat. In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof am Montag zwar den Vorwurf eines Zahnarztes aus Hessen und eines Steuerberaters aus Baden-Württemberg zurückgewiesen, der Fiskus habe bei ihnen doppelt kassiert. Unabhängig von diesen beiden eher atypischen Einzelfällen forderte Gerichtspräsidentin Jutta Förster die Bundesregierung allerdings auf, die Praxis der Rentenbesteuerung zu korrigieren. Vor allem die heutigen Mittvierziger laufen danach Gefahr, doppelt besteuert zu werden. Das heißt: Der Staat muss sie entweder noch während ihres Erwerbslebens bei den Beiträgen stärker entlasten oder später dann bei der Rente.

    Bundesfinanzhof gibt der Bundesregierung klare Kriterien vor

    Finanzminister Olaf Scholz hat für die Zeit nach der Bundestagswahl eine rasche Steuerreform in Aussicht gestellt – allerdings ist längst nicht klar, ob die SPD auch nach der Wahl noch mitregiert. Nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs sollten Rentnerinnen und Rentner weniger Steuern zahlen, sagte Scholz. „Die nächste Legislaturperiode muss direkt beginnen mit einer Steuerreform, die kleine und mittlere Einkommen entlastet, also genau all diejenigen, die Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.“ Gleiches gelte für Rentnerinnen und Rentner. Der Bundesfinanzhof habe der Bundesregierung hier klare Kriterien für die Zukunft aufgegeben.

    Der Rentenexperte der Unionsfraktion im Bundestag, Peter Weiß, sieht nun Scholz am Zug. „Der Bundesfinanzminister soll jetzt genau prüfen, ob wir für die Zukunft etwas zusätzlich regeln müssen und muss uns das genau aufdröseln“, betonte Weiß gegenüber unserer Redaktion. Prinzipiell sei es jedoch ein Vorteil, wenn erst die Renten besteuert würden und nicht schon die Beiträge. Der Grund: Im Erwerbsleben ist das Einkommen meist höher, weshalb die Steuer stärker zuschlägt.

    Bundesfinanzministerium will die Rentenbesteuerung ändern

    Auch FDP-Fraktionsvize Christian Dürr forderte Scholz auf, sich rasch der Rentenbesteuerung anzunehmen. „Der Bundesfinanzhof bescheinigt der Großen Koalition nun ganz offiziell, dass sich ihre jahrelange Untätigkeit bei der Rentenbesteuerung rächen wird“, betonte er. Union und SPD müssten jetzt nachbessern, denn nicht nur den Rentnern entstünden dadurch Nachteile. „Ich sehe auch erhebliche Gefahren auf den Bundeshaushalt zukommen.“ Scholz müsse schnellstmöglich verlässliche Zahlen liefern.

    Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, nannte die Forderungen des Finanzhofes „eine Ohrfeige für die Politik.“ Wörtlich sagte sie: „Wir brauchen eine Reform, die vor allem arme Rentner in den Blick nimmt.“ Der VdK fordere daher, dass der steuerliche Grundfreibetrag von aktuell 9744 auf 12 600 Euro im Jahr angehoben werde.

    Lesen Sie dazu den Hintergrund: Auf dieses Urteil warten deutsche Rentner seit Jahren

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