Zwei Brüder haben ihre Schwester brutal getötet, weil deren Lebensführung nicht den archaischen Moralvorstellungen der Familie entsprach. Die Leiche der 34-jährigen Frau zwängten sie am Tatort Berlin in einen Koffer und transportierten sie im Zug nach Donauwörth, wo der ältere der Männer lebte. In einem Waldstück bei Holzkirchen (Kreis Neuburg-Schrobenhausen) verscharrten sie die Tote in einem Erdloch. Am Donnerstag hat das Landgericht Berlin im "Koffermord-Prozess" sein Urteil gesprochen: Sayed Yousuf H. und Seyed Mahdi H. – 27 und 23 Jahre alt – müssen wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes aus niederen Beweggründen lebenslang in Haft. Die Tat, das wurde in der Urteilsbegründung deutlich, trägt alle Merkmale eines "Ehrenmords" – auch wenn das deutsche Recht diesen Begriff nicht kennt. Denn die vormodernen gesellschaftlichen Normen der afghanischen Heimat von Tätern und Opfer spielten in dem schrecklichen Geschehen nach Überzeugung des Gerichts eine Hauptrolle.
Ein Video, aufgenommen am 13. Juli von einer Überwachungskamera am Berliner Bahnhof Südkreuz, zeigt zwei Männer mit einem großen Rollkoffer. Es handelt sich um Sayed Yousuf H. und Seyed Mahdi H., daran besteht bereits zu Beginn des Prozesses im Frühjahr 2022 kein Zweifel. Sie steigen in den ICE nach Donauwörth. Was niemand im Zug ahnt: In dem wuchtigen, stark ausgebeulten Gepäckstück befinden sich die sterblichen Überreste einer Frau, der Schwester der beiden Reisenden.
Das Gericht ist überzeugt: Die Brüder töteten ihre wehrlose Schwester
Als 16-Jährige war Maryam H. in Afghanistan mit einem wesentlich älteren Mann zwangsverheiratet worden. Mit ihm flüchtete sie nach Deutschland, wo sie sich nach einigen Jahren scheiden ließ - gegen den ausdrücklichen Willen der Großfamilie. Zuletzt lebte sie mit ihren beiden Kindern in einer Berliner Flüchtlingsunterkunft. Sie verliebte sich neu, wollte frei sein. Doch ihre beiden Brüder, der ältere kam oft aus dem bayerischen Donauwörth zu Besuch, der jüngere wohnte in Berlin, wachten streng über alle Bereiche des Lebens von Maryam H., kontrollierten ihr Mobiltelefon, wollten ständig wissen, was sie tut und mit wem sie sich trifft. Bekannten hat die Frau erzählt, ihre Brüder würden sie umbringen, wenn sie von ihrer neuen Beziehung erfahren. Es gab ein Handyvideo, das Maryam H. in einem Lokal beim Feiern zeigt - sollte das ihre Familie zu Gesicht bekommen, werde das ihren Tod bedeuten, fürchtete Maryam H..
Nach Überzeugung des Schwurgerichts ist am Tag, an dem später die Videoaufnahmen mit dem Koffer entstehen sollten, Folgendes geschehen: Die Brüder locken die Frau unter einem Vorwand – es gebe Aussicht auf eine Wohnung – in die Bleibe von Mahdi H. in Neukölln. Dort, so ist das Gericht überzeugt, töten Sayed Yousuf und Seyed Mahdi H. ihre arg- und wehrlose Schwester, die nach ihren Überzeugungungen die Familienehre befleckt hatte. Ob der Befehl von den Ältesten des Clans aus Afghanistan kam oder die Brüder im vorauseilenden Gehorsam handelten, bleibt offen. Ebenso wie die genaue Todesursache. Vermutlich wird sie mit einem Tuch erdrosselt, vielleicht erstickt sie auch, Mund und Nase werden mehrfach mit extrastarkem Klebeband eingewickelt. Zudem wird ihre Kehle durchschnitten. Zu ihrem Grab führt schließlich eine Aussage der Lebensgefährtin des älteren Bruders aus Donauwörth.
Eine Psychiaterin stellte die volle Schuldfähigkeit der Brüder fest
Im Prozess schweigen die beiden Angeklagten zunächst hartnäckig. Im vergangenen September dann überrascht der ältere Bruder mit einem Geständnis. Er räumt ein, seine Schwester getötet zu haben, schildert das Geschehen aber als eine Art Unfall während eines eskalierten Streits. Bei der Auseinandersetzung sei es um Geld für die Familie in Afghanistan gegangen. Yousuf H. habe die Eltern nach Deutschland holen wollen. Maryam H. habe das abgelehnt.
Ihrem Bruder zufolge habe sie gesagt, "dass ihr die Eltern egal seien, dass sie nicht für uns gesorgt und uns nicht in die Schule geschickt hätten". Dies, so Yousuf H., habe ihn wütend und zornig gemacht, er habe seine Schwester gepackt, mit ihr gerangelt und dabei ihren Kopf unter seinen Arm genommen. In seiner Wut habe er den Hals fest zugedrückt. So hätten sie als Kind oft gekämpft, dabei sei nie etwas passiert. H. erklärt: "Ich bereue meine Wut, die zu der Verletzung und schließlich zum Tod meiner Schwester geführt hat, aufrichtig." Sein jüngerer Bruder sei daran nicht beteiligt gewesen, er sei erst nach dem Tod der Schwester in den Raum gekommen.
In den Hals der Schwester geschnitten habe er, damit ihre Leiche in den Koffer passe. Die Anwälte des Älteren plädieren auf eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und eine Haftstrafe von höchstens fünf Jahren. Nach dieser Darstellung hat sich die Rolle des jüngeren Bruders nur auf den Abtransport der Leiche beschränkt. Sein Rechtsanwalt plädiert auf Freispruch.
Doch im Prozess werden Indizien präsentiert – darunter Fingerabdrücke –, die nach Ansicht des Gerichts eine Beteiligung von Mahdi H. beweisen. Eine Psychiaterin stellt zudem die volle Schuldfähigkeit der Brüder fest. In dem Kehlschnitt sieht der Vertreter der Nebenklage einen Hinweis auf einen "Ritualmord". Für das Gericht besteht am Ende kein Zweifel: Es war ein kaltblütiger Mord, gemeinschaftlich begangen an einem arg- und wehrlosen Opfer. So lautet das Urteil: Lebenslänglich für beide.