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Digitalisierung: Rechtsanspruch auf schnelles Internet verzögert sich

Digitalisierung

Rechtsanspruch auf schnelles Internet verzögert sich

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    Flächendeckendes schnelles Internet ist in Deutschland noch ein Traum.
    Flächendeckendes schnelles Internet ist in Deutschland noch ein Traum. Foto: Silas Stein, dpa

    Flächendeckendes Internet gibt es in Deutschland noch immer nicht. Immer wieder landet man im Funkloch. Die Ampelkoalition hat zum Regierungsantritt zwar einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet versprochen, doch die Umsetzung lässt auf sich warten. Der zuständige Digitalminister Volker Wissing (FDP) musste gerade zusehen, wie eine ursprünglich für Mittwoch letzter Woche geplante Kabinettsbefassung platzte. Der Grund: Die Ampelministerien konnten sich bislang nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. Wissings Ministerium räumt nun ein, dass der ins Auge gefasste Stichtag 1. Juni für die Umsetzung nach hinten verschoben werden könnte.

    Für den Rechtsanspruch sollen Mindestanforderungen formuliert werden, beispielsweise ein Tempo von mindestens 10 Megabit pro Sekunde beim Download sowie 1,3 Megabit pro Sekunde beim Upload. Erfüllt der heimische Internetzugang diese Bedingungen nicht, können Betroffene sich bei der Bundesnetzagentur melden. Die wiederum ordnet Verbesserungen an. So weit die Theorie. Doch in der Praxis setzt sich die bundesdeutsche Digitalmisere fort.

    Die Ampel streitet sich über den Rechtsanspruch auf schnelles Internet

    Die geplante Verordnung befinde sich noch in der Ressortabstimmung, teilte ein Sprecher des Digitalministeriums am Ostermontag mit. Mit anderen Worten: Hinter den Kulissen wird zwischen SPD, Grünen und FDP über die Kriterien gestritten. Die Bundesnetzagentur wurde demnach damit beauftragt, einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen. Selbst wenn das schnell gehen sollte, ist der Rechtsanspruch noch lange nicht umgesetzt. Die Verordnung muss erst durchs Kabinett, dann durch den Digitalausschuss des Bundestages. Der Bundesrat muss auch noch zustimmen.

    Das alles braucht Zeit, sodass sich ein Inkrafttreten der Verordnung „gegebenenfalls über den 1. Juni 2022 hinaus nach hinten verschieben“ könnte, teilte das Ministerium mit. Berechtigte könnten sich aber auch schon bei der Bundesnetzagentur melden, wenn die Verordnung noch nicht gültig ist, verspricht die Regierung. Auf welcher Grundlage das geschehen soll, wenn doch noch keine Mindestkriterien feststehen, ist allerdings offen.

    Die Opposition wittert Ungemach. Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange kritisierte, man sehe an dem Vorgang „sehr gut, dass die Ampel weiterhin schlecht aufgestellt ist“. Es sei völlig unklar, wie Wissing bis Anfang Juni noch die notwendigen Zustimmungen einholen wolle. „Das wird der Bedeutung des Themas für die Menschen in unserem Land nicht gerecht“, sagte der CSU-Politiker unserer Redaktion.

    Kritik an der Ampel kommt aus der Union

    Eine tragende Säule der Internetstrategie der Regierung ist der Zugriff auf Satelliten. Sie sollen dabei helfen, die Grundversorgung sicherzustellen. Die Unionsfraktion jedoch zweifelt die Umsetzbarkeit an, verweist unter anderem darauf, dass selbst die von der Bundesnetzagentur beauftragten Gutachter „erhebliche Risiken“ festgestellt hätten. „Das betrifft beispielsweise ausreichende Kapazitäten bei den Satellitenanbietern oder einigermaßen erschwingliche Preise“, erklärte Lange. Mit jedem Tag ohne ein flächendeckendes Netz gerät Deutschland im internationalen Vergleich weiter ins Hintertreffen.

    Die Union will nicht warten, bis alle technischen und finanziellen Zweifel ausgeräumt sind. Lange forderte die Regierung auf, den Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger „zumindest über leistungsfähige Mobilfunkanschlüsse per 5G“ zu erfüllen. Bislang scheine es allerdings Wissings einziges Ziel zu sein, „jegliche Ausbaukosten und Belastungen für die Telekommunikationsnetzbetreiber zu vermeiden“, kritisierte er.

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