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Deutschland vor der Cannabis-Legalisierung

Kommentar

Gesetz zur Cannabis-Legalisierung – ein bürokratischer Wahnwitz

Richard Mayr
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    Statt Behörden zu entlasten, ist das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung ein Musterbeispiel für mehr Bürokratie.
    Statt Behörden zu entlasten, ist das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung ein Musterbeispiel für mehr Bürokratie. Foto: Patrick Pleul, dpa

    Die Bundesregierung gibt Cannabis frei – mit viel Wenn und noch mehr Aber. Wer meint, dass ab April wie in den Niederlanden die Coffee-Shops aus dem Boden sprießen und Millionen potenzielle Kunden in Deutschland mit Gras, Hasch und Co. versorgen, sieht sich jedenfalls getäuscht. Die Ampelkoalition, die ständig betont, dass Bürokratie abgebaut werden soll, legt ein Gesetz vor, das ein Musterbeispiel für mehr Bürokratie geworden ist. Und man fragt sich: Was soll das eigentlich?

    Für Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahre wird der THC-Gehalt streng reguliert

    Eigenanbau ja, aber bitte nur drei Pflanzen. Cannabis ja, aber bitte nur 25 Gramm pro Person. Es soll Anbauvereinigungen geben, die dürfen aber nur begrenzte Mengen weitergeben, unter anderem sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahre dürfen pro Monat höchstens 30 Gramm erhalten, dazu darf deren Stoff nur einen THC-Gehalt von zehn Prozent betragen. Den Papierkram vor Ort erledigt man besser nüchtern.

    Wer den legalen Stoff bekommen hat und konsumieren möchte, hat ebenfalls ein paar Sachen zu beachten. Kein Konsum in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren – könnte auf einer Party schwierig werden. Kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr; kein Konsum in einem Abstand von bis zu 100 Metern zum Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie kein Konsum in öffentlich zugänglichen Sportstätten. Dagegen klingen die Abstandsregeln für Windräder in Bayern ja geradezu banal. 

    Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung sollte staatliche Behörden entlasten

    Eigentlich sollte die Cannabis-Legalisierung die staatlichen Behörden wie Polizei und Gerichte entlasten. Und jetzt? Darf man bald vor Gericht darüber diskutieren, ob die 100 Meter zum Eingangsbereich einer Schule in Luftlinie oder tatsächlich gemessen werden. Man möchte gar nicht wissen, ob sogar zusätzliche Stellen geschaffen werden müssen in den Ländern, die für die Kontrolle dann zuständig sein sollen. 

    Gleichzeitig geht von diesem Gesetz trotz aller Einschränkungen ein Signal aus. Cannabis ist leichter zu bekommen. Der Konsum wird dadurch wachsen. Eine fatale Drogenpolitik, wenn die Prävention lediglich durch Warnhinweise geschehen soll. Denn Deutschland berauscht sich gern. Da reicht ein Blick auf den Alkohol, die Volksdroge Nummer eins. Europaweit rangiert das Land bei den 15- und 16-Jährigen weit vorne. Nur die Dänen lagen in einem Vergleich aus dem Jahr 2019 noch vor Deutschland. Das Schlusslicht war übrigens Island.

    Deutschland sollte sich Islands Drogenpolitik zum Vorbild nehmen

    Geschafft hat Island das durch eine konsequente Drogenpolitik, die die gesamte Gesellschaft in die Pflicht nahm. In den späten 1980er-Jahren war Islands Jugend so trinkfreudig wie die deutsche und zu einem gesellschaftlichen Problem geworden. Ein Mix aus Maßnahmen leitete die Trendwende ein. Der Zugang zu Alkohol wurde erschwert, Werbung verboten, Eltern über Schulen in die Pflicht genommen, etwa ihren Nachwuchs spätabends nicht mehr aus dem Haus zu lassen und mehr Zeit mit ihm zu verbringen.

    Außerdem wurden die Freizeitangebote für Jugendliche massiv ausgebaut, der Besuch von Theatergruppen und Sportvereinen unterstützt. Der Erfolg war durchschlagend. Die Idee dahinter: die Jugendlichen in eine Verfassung zu bringen, Glück und Erfüllung aus sich selbst heraus zu schaffen. 

    Island hat erkannt, dass Drogen ein gesellschaftliches Phänomen und Problem sind und die richtigen Schlüsse gezogen. Die beste Prävention ist Pädagogik. Das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland schlägt den entgegengesetzten Weg ein.

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