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Cum-Ex-Aufklärer Eckart Seith vor Gericht: Schweiz wirft Anwalt Wirtschaftsspionage in der Schweiz?

Cum-Ex-Geschäfte

Cum-Ex-Whistleblower muss wegen Spionage erneut in der Schweiz vor Gericht

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    Bereits 2019 stand der deutsche Jurist Eckart Seith in der Schweiz vor Gericht. Am Montag muss sich der Cum-Ex-Whistleblower in einer Berufungsinstanz dem Vorwurf der Wirtschaftsspionage stellen.
    Bereits 2019 stand der deutsche Jurist Eckart Seith in der Schweiz vor Gericht. Am Montag muss sich der Cum-Ex-Whistleblower in einer Berufungsinstanz dem Vorwurf der Wirtschaftsspionage stellen. Foto: Walter Bieri, keystone/dpa (Archivbild)

    Am Montag beginnt in der Schweiz ein weiterer Prozess gegen den Anwalt Eckart Seith aus Stuttgart. In Deutschland wurde der Jurist als Whistleblower im Zuge der Cum-Ex-Geschäfte bekannt. Dem 67-Jährigen wird nun abermals Wirtschaftsspionage und Vergehen gegen das Bankengesetz vorgeworfen.

    Zur Verteidigung seines Mandanten, des Drogerie-Chefs Erwin Müller, hatte Seith 2013 interne Dokumente der Schweizer Bank J. Safra Sarasin eingesehen und weitergegeben. Mithilfe der vertraulichen Informationen konnte der Anwalt nachweisen, dass die Bank den Unternehmer nicht hinreichend über die Risiken eines ihm angebotenen Fonds aufgeklärt hatte.

    Cum-Ex-Geschäfte kosteten den deutschen Staat Milliarden

    Die hohen Renditen erreichte der Fond über eine Gesetzeslücke, die unter dem Stichwort Cum-Ex auch wegen der von Seith zur Verfügung gestellten Dokumente als einer der größten Wirtschaftsskandale Deutschlands bekannt wurde. Indem sie Aktienpakete mit (cum) und ohne (ex) Dividende in rascher Folge hin und her handelten, erstatten Finanzämter irrtümlich die nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer mehrfach.

    Laut des ARD-Magazins Panorama und des Recherchezentrums Correctiv verursachten die Cum-Ex-Geschäfte weltweit einen Schaden von insgesamt rund 150 Milliarden Euro. Allein den deutschen Staat kosteten die nie gezahlten Steuerrückzahlungen rund zehn Milliarden Euro. 2012 wurde die Gesetzeslücke geschlossen. Seit 2021 sind Cum-Ex-Geschäfte in Deutschland Steuerhinterziehung und damit strafbar.

    Cum-Ex-Whistleblower Seith steht seit 2019 in der Schweiz wegen Spionage vor Gericht

    Der Anwalt Seith stand bereits 2019 wegen seiner Rolle in der Aufdeckung des Skandals vor einem Schweizer Gericht. Damals wurde der Jurist von dem Vorwurf der Wirtschaftsspionage freigesprochen, aber wegen mehrfachen Vergehens gegen das Bankengesetz des Landes zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Fall ging daraufhin durch weitere Instanzen und wurde schließlich dem Obergericht als Berufungsinstanz zugewiesen. (mit dpa)

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