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Covid-19: Ministerpräsident Wüst plädiert für Lockerung der Corona-Maßnahmen

Covid-19

Ministerpräsident Wüst plädiert für Lockerung der Corona-Maßnahmen

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    Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, plädiert für eine schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen.
    Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, plädiert für eine schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa

    In CSU und CDU mehren sich die Forderungen nach zügigen Corona-Lockerungen. Die Chance sei da, „dass wir bald in eine neue Phase der Pandemie eintreten können“, sagte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Mittwoch in Berlin. Sein Ziel als MPK-Vorsitzender sei es, bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Mitte Februar „möglichst einheitliche Schritte“ zu gehen. Wenn keine Sorge mehr bestehe, das Gesundheitssystem zu überlasten, müssten Einschränkungen der Freiheitsrechte zurückgenommen werden. Dazu müsse man auch genauer auf die Situation in den Krankenhäusern schauen, sagte Wüst.

    Neben Wüst sprachen sich auch Dobrindt und Söder für Lockerungen aus

    Wüst war zu Gast auf der CSU-Landesgruppenklausur in Berlin. Dort hatten zuvor schon der Landesgruppenvorsitzende Alexander Dobrindt und CSU-Chef Markus Söder für Lockerungen plädiert. Söder sagte, diese sollten nach seiner persönlichen Einschätzung „eher früher denn später“ kommen und nicht erst im März, wie es Justizminister Marco Buschmann (FDP) in Aussicht gestellt hat. Dobrindt ergänzte, es müsse „in diesem Monat noch Entscheidungen gebe, wie man aus dieser Situation der Beschränkungen hinauskommt“.

    Wüst mahnte eine „ordentliche Vorbereitung“ von Lockerungsschritten an. Eine schrittwese Rückkehr müsse darüber hinaus mit einem Basisschutz abgesichert sein, sagte er. Wenn der Bundestag nicht handele, werde am 19 März dieser Basisschutz auslaufen, sagte Wüst mit Blick auf die Schutzvorkehrungen im Infektionsschutzgesetz - beispielsweise die Maskenpflicht oder das Abstandsgebot - die bundesweit bis zum 19. März gelten. Diese müssten „mindestens einmalig verlängert werden bis Ende des Frühjahrs“. Der Bund müsse „sehr schnell Auskunft geben“, wie er vorgehen wolle.

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