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Coronavirus: Das Corona-Update vom 15. Januar

Coronavirus

Das Corona-Update vom 15. Januar

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    Immer Sonntagmittag erhalten Sie von uns kuratierte Artikel zum Coronavirus.
    Immer Sonntagmittag erhalten Sie von uns kuratierte Artikel zum Coronavirus. Foto: AZ Grafik

    Die Maskenpflicht im Fernverkehr fällt zum 2. Februar. Das hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag verkündet. Eigentlich sollte die Maskenpflicht in überregionalen Zügen und Fernbussen noch bis Anfang April bestehen bleiben, doch die Lage habe sich so entwickelt, dass eine Lockerung vertretbar sei, so Lauterbach. Im Regionalverkehr müssen Mund und Nase in Bayern schon seit einigen Wochen nicht mehr bedeckt werden.

    Justizminister Marco Buschmann (FDP) forderte im Interview mit unserer Redaktion am Wochenende außerdem, dass auch andere noch geltende Einschränkungen aufgehoben werden. "Die Entwicklung ist aktuell so positiv, dass selbst vorsichtige Wissenschaftler uns im endemischen Stadium sehen. Ich bin der Auffassung, dass wir also schneller aus den verbliebenen bundesweiten Maßnahmen aussteigen können", sagte der Minister.

    Weitere wichtige Corona-Nachrichten der Woche:

    Die Zahlen: In der vergangenen Woche wurden in Deutschland nach Angaben des Robert-Koch-Instituts 86.647 Fälle verzeichnet, die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 104,1. In Bayern haben sich vergangene Woche 11.786 Menschen mit dem Virus infiziert, die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 89,4.

    Mit unseren interaktiven Karten und Grafiken geben wir Ihnen einen Überblick:

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    Wer eine Pauschalreise gebucht hat, die wegen Einschränkungen gegen die Corona-Pandemie nicht oder nur eingeschränkt stattfinden konnte, hat nun gute Chancen auf Entschädigung. Der Europäische Gerichtshof entschied eine Klage zugunsten von Urlaubern. Das Urteil könnte Signal-Wirkung haben.

    Andere Urteile gingen jedoch nicht so erfolgreich für die Kläger aus: In Augsburg beschäftigte sich das Sozialgericht unter anderem mit der Klage einer Betreuungskraft eines Alten- und Pflegeheimes und eines Jobcenter-Mitarbeiters. Zu klären war die Frage, ob eine Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall oder als Berufskrankheit zu bewerten ist.

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