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Corona-Regeln: Geimpft, genesen, freigetestet: Wie lange muss ich in Quarantäne?

Corona-Regeln

Geimpft, genesen, freigetestet: Wie lange muss ich in Quarantäne?

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    In vielen Fällen können sich Infizierte und enge Kontaktpersonen freitesten und ihre Quarantäne so verkürzen. Doch bei Omikron sind die Regeln strenger.
    In vielen Fällen können sich Infizierte und enge Kontaktpersonen freitesten und ihre Quarantäne so verkürzen. Doch bei Omikron sind die Regeln strenger. Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild)

    Was bedeuten Isolation und Quarantäne?

    "Quarantäne" und "Isolation" werden oft gleichbedeutend benutzt. Beide Maßnahmen sollen weitere Ansteckungen verhindern. Sie unterscheiden sich nur in einer Weise maßgeblich: Müssen sich nachweislich Infizierte absondern, spricht man von "Isolation" – geht es um Verdachtspersonen, also etwa enge Kontaktpersonen, heißt es "

    Wie lange muss ich als Infizierter oder Kontaktperson wegen Corona in Isolation?

    Das entscheidet im Einzelfall das zuständige Gesundheitsamt.

    Am Freitag haben Bund und Länder beschlossen, die Quarantäne für Kontaktpersonen und die Isolierung Infizierter zu verkürzen und zu vereinfachen. Bisher galt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Virusvariante infizierten Person eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden konnte. Jetzt gelten folgende Regelungen:

    • Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, sind von der Quarantäne ausgenommen.
    • Dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.).
    • Für alle Übrigen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Sie können sich nach einer nachgewiesenen Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“ (mit Nachweis).

    Gibt es Sonderregelungen für das Gesundheitswesen?

    Um die vulnerablen Personen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen nur durch einen obligatorischen PCR-Test mit negativem Ergebnis beendet und der Dienst wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

    Was gilt für Schülerinnen und Schüler?

    Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäneals Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind. Ausnahmen von der Quarantäne sind möglich bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.).

    Wie läuft die Quarantäne zu Hause ab?

    Die Quarantäne oder Isolation muss in einem abgrenzbaren Teil eines Gebäudes verbracht werden. Dieser darf während der gesamten Dauer nicht verlassen werden. Einzige Ausnahmen: der eigene Garten, die Terrasse oder ein Balkon darf alleine betreten werden, sofern er nicht gemeinschaftlich genutzt wird. Auch für einen angeordneten Corona-Test oder zum Freitesten dürfen Personen in Quarantäne oder Isolation die Wohnung verlassen. Die betroffene Person muss sich so gut es geht von anderen Haushaltsmitgliedern fernhalten. Auch Kontakte zu Außenstehenden wie Paketbotinnen und -boten ist verboten.

    Gelten für Kinder bei der Quarantäne besondere Regeln?

    Besonders schwierig ist die Quarantäne für Kinder. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betont, Kinder, die unter Quarantäne stehen, bräuchten die Fürsorge und Zuwendung ihrer Eltern oder anderer familiärer Bezugspersonen. Nicht immer könnten beispielsweise die Abstandsregeln konsequent umgesetzt werden. "Es sollte versucht werden, die Hygieneregeln so gut es geht einzuhalten und individuelle Lösungen für die Situation zu finden. Es ist wichtig, dass die Maßnahmen kindgerecht und lebensnah sind."

    Muss ich nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet in Quarantäne?

    In Deutschland gilt bundesweit eine zehntägige Quarantänepflicht nach der Einreise aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten. Ausnahmen gelten für folgende Personen:

    Personen, die das Virusvariantengebiet oder Hochrisikogebiet ohne Zwischenhalt durchquert haben.

    Personen, die Deutschland nur durchreisen und auf schnellstem Wege verlassen.

    • für Grenzpendler
    • Personen, die das Virusvariantengebiet oder Hochrisikogebiet ohne Zwischenhalt durchquert haben.
    • Personen, die Deutschland nur durchreisen und auf schnellstem Wege verlassen.

    Nach Aufenthalten in Hochrisikogebieten kann die Quarantäne beendet werden, wenn ein Impf- oder Genesennachweis vorgelegt wird. Nach fünf Tagen kann die Quarantäne auch mit einem negativen Testnachweis beendet werden. Kinder unter sechs Jahren müssen nur fünf statt zehn Tage in Quarantäne.

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