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Corona-Pandemie: Sozialverband Deutschland begrüßt Karlsruher Triage-Entscheidung

Corona-Pandemie

Sozialverband Deutschland begrüßt Karlsruher Triage-Entscheidung

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    Das Wort Triage stammt vom französischen Verb "trier", das "sortieren" oder "aussuchen" bedeutet.
    Das Wort Triage stammt vom französischen Verb "trier", das "sortieren" oder "aussuchen" bedeutet. Foto: Uli Deck, dpa

    Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Triage in der Corona-Pandemie begrüßt. SoVD-Präsident Adolf Bauer rief im Gespräch mit unserer Redaktion gleichzeitig zur Solidarität mit besonders vulnerablen Gruppen, etwa Menschen mit Behinderungen und schweren Vorerkrankungen, auf. „Alle müssen mithelfen, die Infektionskurve möglichst flach zu halten“, sagte Bauer. Der Sozialverband Deutschland hat seit Anfang Dezember das Sekretariat der Deutschen Behindertenrates (dbr) inne und war bei dem Verfahren als sachverständige Stelle gehört worden. Die Position seines Verbandes sei von den Richtern „umfangreich übernommen worden“, erklärte Bauer.

    Mängel im Gesundheitswesen beseitigen

    „Seit Anfang der Pandemie setzen wir uns dafür ein, dass alle an Covid-19 Erkrankten in Deutschland die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten“, sagte Bauer. Das schließe auch intensivmedizinische Behandlungen ein. „Die Politik muss hier dringend aktiv bleiben und den Mangel an intensivmedizinischer Versorgung weiterhin mit allen Kräften verhindern“, erklärte der Verbandspräsident. Ebenfalls wichtig sei die Transparenz bei freien Kapazitäten an Kliniken. Der SoVD kritisiere seit langem Privatisierungen und den ökonomischen Druck im Gesundheitssystem. „In der Krise zeigen sich die Probleme deutlicher denn je“, sagte Bauer.

    Ärzte sollen sich um jeden Einzelfall kümmern

    Der SoVD mahnte, „mit Nachdruck, alle Kräfte darauf zu richten, einen Mangel an intensiv-medizinischer Versorgung zu verhindern“. Hier sei die Politik ist ebenso gefordert wie jeder und jede Einzelne. Wenn trotz dieser vorrangigen Anstrengungen der Krisenfall nicht zu verhindern sei, dürften sozialer Status, Alter, Behinderung oder abstrakte Grunderkrankungen auch in Mangelsituationen keinesfalls legitime Kriterien sein, um intensivmedizinische Behandlung zu versagen. „Stattdessen müssen Ärztinnen und Ärzte in jedem Einzelfall individuell und konkret die Schwere der Erkrankung und die Überlebenswahrscheinlichkeit hinsichtlich der konkret geplanten Behandlung medizinisch beurteilen“, forderte Bauer.

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