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Corona-Pandemie: Neue Corona-Regeln: Ganz ohne Kompromisse ging es nicht

Corona-Pandemie

Neue Corona-Regeln: Ganz ohne Kompromisse ging es nicht

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    Justizminister Marco Buschmann und Gesundheitsminister Karl Lauterbach bi der Vorstellung des Corona-Fahrplans für Herbst und Winter Anfang August.
    Justizminister Marco Buschmann und Gesundheitsminister Karl Lauterbach bi der Vorstellung des Corona-Fahrplans für Herbst und Winter Anfang August. Foto: Bernd von Jutrczenka, dpa

    Die nächste Corona-Welle, darüber besteht innerhalb der Regierung kein Zweifel, wird im Herbst das Land überrollen. Die Ampel brachte am Mittwoch das neue Infektionsschutzgesetz auf den Weg, das die bisherigen Pandemie-Erfahrungen mit den jeweiligen politischen Überzeugungen von SPD, Grünen und FDP vereinen soll.

    Bestimmte Vorstellungen über den Schutz der Gesundheit treffen da auf feste Haltungen zum Schutz der Freiheitsrechte. Ganz einig waren sich die Koalitionspartner nicht, sie fanden aber einen Kompromiss, der nach Überzeugung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) so gestaltet ist, dass Deutschland besser gerüstet in die nächste Corona-Saison geht als im vergangenen Jahr. Darüber hinaus wurden Regelungen zur Triage und zur Einreise aus Virusvariantengebieten beschlossen. Das Gesetz muss größtenteils noch durch Bundestag und Bundesrat.

    Viele Entscheidungen zu Corona-Maßnahmen sollen die Bundesländer selbst fällen

    „Ich hoffe nicht, dass es in der Gänze eingesetzt werden muss, aber es muss eingesetzt werden können“, fasste Lauterbach ein Infektionsschutzgesetz zusammen, das die Entscheidung über Corona-Maßnahmen weitestgehend in die Hände der Bundesländer legt.

    Justizminister Marco Buschmann, der den Gesetzentwurf zusammen mit Lauterbach ausgearbeitet hatte und ihn am Mittwoch in Berlin mit dem SPD-Politiker vorstellte, erklärte es so: Der Bund ordnet in Zukunft nur für Krankenhäuser und Altenpflegeheime sowie den Reiseverkehr höhere Sicherheitsstandards an. Alle anderen Maßnahmen sind reine Rechtsgrundlagen, „also Optionen, die die Länder ziehen können, aber nicht ziehen müssen“, wie der FDP-Politiker erläuterte.

    Die Corona-Vorgaben für Schulen: ein "ordentlicher Kompromiss"

    Bei den Schulen habe man „lange miteinander gerungen“, sei aber „zu einem ordentlichen Kompromiss gekommen“, sagte Buschmann. Schulschließungen soll es demnach nicht geben. Lockdowns – also flächendeckende Schließungen in der Gastronomie und im Handel beispielsweise – ebenfalls nicht. Es soll im Winter zudem nicht mehr gezählt werden, wie viele Menschen an der Weihnachtsfeier im heimischen Wohnzimmer teilnehmen. „Der gesamte private Bereich ist in die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger gestellt“, sagte Buschmann.

    Das neue Infektionsschutzgesetz lässt sich auf diesen Nenner bringen: Ab Oktober gilt im ganzen Land eine Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Letztere haben zudem eine Testpflicht. Die Länder können je nach Pandemielage weitere Maßnahmen anordnen. Dazu gehört eine

    Keine Masken im Regierungsflieger

    Doch was ist ein Infektionsschutzgesetz wert, wenn sich die eigene Regierung nicht daran hält? Kanzler Olaf Scholz (SPD) und sein Vize Robert Habeck (Grüne) reisten im Regierungsflieger nach Kanada, in dem knallvoll besetzten Luftwaffen-Airbus herrschte keine Maskenpflicht. Das habe den Richtlinien entsprochen, sagte Lauterbach, außerdem sei jede Person an Bord vorher getestet worden. Buschmann schloss sich dem an, meinte gleichzeitig aber auch dass, dass es „politisch klug“ wäre, in vergleichbaren Lagen „am besten die gleichen Regeln anzuwenden“.

    Zu einem wichtigeren Thema ist bereits gesprochen worden. Im Dezember 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht den Staat aufgefordert, behinderte Menschen bei der Platzzuteilung in der Intensivstation vor Benachteiligung zu schützen. Das Kabinett legte nun fest, dass in einem solchen Fall nur „die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“ das Kriterium für die Zuteilungsentscheidung sein darf. Behinderte, aber auch Ältere, dürfen damit in Zeiten knapper Kapazitäten nicht benachteiligt werden.

    Gleichzeitig verlängerte das Kabinett die Coronavirus-Einreiseverordnung bis zum 30. September. Wer aus einem Land mit einer gefährlichen Virusvariante einreisen will, unterliegt grundsätzlich einem Beförderungsverbot und muss sich vor der Einreise anmelden, einen Test vorlegen und zwei Wochen in Quarantäne.

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