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Maskenpflicht im Fernverkehr fällt

Corona-Pandemie

Maskenpflicht im Fernverkehr fällt am 2. Februar

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    Die Maskenpflicht im Fernverkehr fällt zum 2. Februar. Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz verkündet. Ursprünglich sollten Reisende in überregionalen Zügen und Fernbussen noch bis zum 7. April Mund- und Nasenschutz tragen. Doch die Corona-Lage habe sich soweit stabilisiert, dass eine frühere Lockerung nun vertretbar sei. Zwar bleibe die Situation in den Krankenhäusern angespannt, sei aber beherrschbar. Die Bevölkerung habe zudem eine hohe Immunität aufgebaut, sagte Lauterbach. Die Experten, die das Bundesgesundheitsministerium beraten, rechnen dem Minister zufolge nicht mehr mit einer stärkeren Winterwelle. Auch die bislang in anderen Teilen der Welt aufgetretenen Varianten seien bekannt und änderten nichts an der Bewertung.

    Maskenpflicht im Fernverkehr endet im Februar – Isolationspflicht bleibt bestehen

    Besonders gefährdete Personen, die etwa unter Vorerkrankungen leiden, seien weiter aufgerufen, in Innenräumen und Zügen Maske zu tragen - freiwillig. "Es ist jetzt die Zeit, mehr auf Eigenverantwortung zu setzen", sagte er. Die Isolationspflicht für Corona-Infizierte bleibe als Empfehlung des Robert Koch-Instituts bestehen. Denn an Arbeitsplätzen und im öffentlichen Raum müsse ein größtmöglicher Schutz vor Ansteckung gewährleistet sein. 

    Der Druck auf Lauterbach hatte zuletzt zugenommen. So forderte Lauterbachs Kabinettskollege Marco Buschmann gegenüber unserer Redaktion eine frühere Aussetzung der Maskenpflicht im Fernverkehr. Der FDP-Politiker drängte zudem auf ein rasches Ende aller weiterer Corona-Maßnahmen. 

    Immer mehr Länder kippen Maskenpflicht im Nahverkehr

    Anders als beim Fernverkehr können die Bundesländer über die Maskenpflicht im Nahverkehr selbst entscheiden. Immer mehr Länder kippen diese nun. Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben sie bereits abgeschafft. Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Baden-Württemberg wollen sie bis spätestens Anfang des kommenden Monats aufheben. Über den 2. Februar hinaus gilt die Maskenpflicht dann lediglich noch in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen. (mit dpa)

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