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Corona: Neue Test-Regelung: Kassenärzte warnen Lauterbach vor Chaos

Corona-Pandemie

Neue Test-Regelung: Kassenärzte warnen Lauterbach vor Chaos

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    Mittlerweile nur noch für bestimmte Personengruppen kostenlos: Eine Frau wird in einem Testzentrum auf das Coronavirus getestet.
    Mittlerweile nur noch für bestimmte Personengruppen kostenlos: Eine Frau wird in einem Testzentrum auf das Coronavirus getestet. Foto: Christophe Gateau, dpa

    Wegen der neuen Test-Regelungen im dritten Pandemie-Sommer droht Ungemach. Denn die Kassenärzte gehen auf die Barrikaden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Landesvereinigungen teilen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einem Schreiben vom Donnerstag (30. Juni) mit, dass sie Bürgertestungen "zukünftig nicht mehr abrechnen und auszahlen können". Demnach droht womöglich ein Chaos.

    Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vor. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) darüber berichtet.

    Hintergrund ist der Beschluss, dass seit diesem Donnerstag nur noch für Risikogruppen und andere Ausnahmefälle kostenlose Corona-Tests gibt. Dagegen werden für Tests etwa für Familienfeiern, Konzerte oder Treffen mit Menschen ab 60 drei Euro Zuzahlung fällig. Wer einen solchen Test will, muss unterschreiben, dass er zu diesem Zweck gemacht wird.

    In ihrem Schreiben kritisieren die Kassenärztlichen Vereinigungen, dass sie vor Veröffentlichung der neuen Testverordnung nur vier Stunden und 15 Minuten Zeit gehabt hätten, um die neuen Regelungen zu kommentieren. Reaktionen habe es seitens des Ministeriums darauf nicht gegeben.

    Bereits in der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass die durch das Ministerium vorgesehene und von den Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführte Abrechnungsprüfung Betrugsfälle nicht habe verhindern können. Nach den neuen Regelungen müssten nun zusätzlich detaillierte Anspruchsvoraussetzungen nachgewiesen werden. Diese Prüfung sei den Kassenärztlichen Vereinigungen erst recht nicht möglich.

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    Weiter schreiben die Vereinigungen der Kassenärzte: "Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit können wir nicht darauf vertrauen, dass alle Teststellen die Leistungen korrekt erbringen werden." Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass tatsächlich nur Personen getestet werden, bei denen auch die Anspruchsvoraussetzungen nach der neuen Regelung vorliegen.

    Zudem könne man nicht davon ausgehen, dass die Teststellen alle Personen ausreichend über die neuen Anspruchsvoraussetzungen aufklären und alle erforderlichen Nachweise und Selbsterklärungen prüfen. Daher warnen die Kassenärzte: "Im Ergebnis können die Kassenärztlichen Vereinigungen nicht verantworten, sehenden Auges Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können." 

    Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es am Donnerstagabend auf dpa-Anfrage, man gehe davon aus, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts ihrem Auftrag zur Abrechnung und Stichprobenprüfung der Testzentren weiterhin nachkommen werden. Weiter sagte ein Sprecher: "Im Dialog werden wir kurzfristig mit den KVen erörtern, wie die neuen Regeln unbürokratisch umzusetzen sind." (mit dpa)

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