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Corona-Gipfel: Lockdown für Ungeimpfte: Handel kritisiert 2G-Regel deutlich

Corona-Gipfel

Lockdown für Ungeimpfte: Handel kritisiert 2G-Regel deutlich

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    Ob die Münchner Innenstadt in den kommenden Wochen auch noch so voll ist? Beim Corona-Gipfel wurde eine 2G-Regel für den Handel beschlossen.
    Ob die Münchner Innenstadt in den kommenden Wochen auch noch so voll ist? Beim Corona-Gipfel wurde eine 2G-Regel für den Handel beschlossen. Foto: Felix Hörhager, dpa

    Für alle, die noch nicht gegen das Coronavirus geimpft sind, beginnt erneut ein weitreichender Lockdown: Sie werden nicht nur aus dem Freizeitbereich und von Veranstaltungen ausgeschlossen, sondern durch die 2G-Regel auch aus dem Einzelhandel. Das haben Bund und Länder beschlossen. Zugang zu Läden haben nur noch Geimpfte und Genesene. Kontrollieren sollen das die Händler selbst. Ausgenommen sein sollen Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie etwa Supermärkte.

    „Die vierte Welle muss gebrochen werden“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Besonders mit Blick auf die Situation in den Krankenhäusern habe man daher entschieden, die Maßnahmen noch einmal zu verschärfen. „Ich glaube, dass das richtig und notwendig ist“, sagte auch ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz. „Wir rufen alle Nichtgeimpften auf, die Impfangebote anzunehmen“, forderte Hendrik Wüst, Chef der Ministerpräsidentenrunde. „Wir brauchen einen Akt der nationalen Solidarität.“ Dazu gehöre es auch, Kontakte zu reduzieren. Trotz der in Bayern langsam sinkenden Infektionszahlen betonte auch Ministerpräsident Markus Söder: „Es gibt keinen Anlass zur Entwarnung.“

    Chef des Handelsverbands Bayern hält 2G-Regel im Einzelhandel für verfassungswidrig

    Im Einzelhandel nimmt man die Nachricht mit wenig Begeisterung auf. Wolfgang Puff, Chef des Handelsverbands Bayern, kritisiert die neuen Auflagen deutlich: „2G bedeutet eine außerordentlich starke Belastung für unser Geschäft. Es ist umso dramatischer, weil die Beschränkung zum zweiten Mal mitten ins Weihnachtsgeschäft fällt. Wir halten 2G im Einzelhandel zudem für verfassungswidrig.“ Allen Kunden müsse der Zugang zu den Geschäften erlaubt bleiben. Er wolle dem Lockdown nicht das Wort reden, aber wenn es einen gäbe, dann müsste dieser für alle gelten, „für das gesamte öffentliche, wirtschaftliche und private Leben“. Der Einzelhandel dürfe nicht „das Opfer von politischen Versäumnissen sein.“

    In mehreren Bundesländern gilt bereits seit Ende November eine 2G-Regel im Einzelhandel, etwa in Thüringen, Berlin und Brandenburg. Am Wochenende bildeten sich vor den Eingängen vieler Berliner Geschäfte Schlangen von Kunden, die auf die Kontrolle ihrer Impfnachweise warteten.

    Schon jetzt sinkt bei Verbraucherinnen und Verbrauchern die Kauflaune

    Das Institut der deutschen Wirtschaft erwartet durch 2G in Einzelhandel und Gastgewerbe Umsatzeinbußen im Dezember von etwa 5,3 Milliarden Euro. Dabei sei zu bedenken, dass die Betriebe bereits im zweiten Jahr im wichtigen Weihnachtsgeschäft unter Beschränkungen litten. Ohnehin läuft es für viele stationäre Händler schon jetzt nicht rund. Eine Umfrage des Handelsverbandes unter seinen Mitgliedern zeigte, „dass nur 20 Prozent der 350 befragten Unternehmen mit den Umsätzen im bisherigen Weihnachtsgeschäft zufrieden sind“. Die vierte Corona-Welle trübte die Stimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher, wie die Konsumforscher der Nürnberger GfK feststellten. Die Neigung zu Anschaffungen sei auf ein Neun-Monats-Tief gesunken. Der bayerische Handelsverband fordert daher nach dem gestrigen Beschluss, dass die Überbrückungshilfe III erweitert wird. Bisher greift sie, wenn Händler einen Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum jeweiligen Monat von 2019 nachweisen können.

    Wie hoch das Infektionsrisiko in Geschäften ist, lässt sich nur schwer sagen, weil die Kontaktverfolgung gerade in solchen Bereichen schwierig ist. Eine Studie der Humboldt-Universität Berlin zeigt allerdings, dass die eher kleine Gruppe der Ungeimpften für 67 bis 76 Prozent aller Neuinfektionen verantwortlich ist.

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