Mit der geplanten Legalisierung von Cannabis verstößt Deutschland nach Ansicht der Unions-Fraktionschefs gegen das Völker- und gegen das Europarecht. "Das Völkerrecht gestattet den Gebrauch von
Weiter heißt es darin: "Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung wie von der Bundesregierung beabsichtigt in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung." Da die Europäische Union seit 1988 Vertragspartei des zentralen UN-Übereinkommens zur Drogenbekämpfung sei, seien dessen Regelungen auch Teil des europäischen Rechts.
Ferner verstoße das Cannabis-Gesetz auch gegen das sogenannte Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990 und den Rahmenbeschluss 2004/757/JI des Rates von 2004. "Die Bundesregierung würde also sehenden Auges gegen europäisches Recht verstoßen und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland provozieren."
Die Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktionen in den deutschen Landtagen, des Deutschen Bundestages und der
"Die Ampel will gegen alle gesellschaftlichen wie parteiinternen Widerstände und mit einer unfassbaren Ignoranz gegenüber ärztlichem Rat das Cannabis-Gesetz weiter durchpeitschen", sagte der bayerische CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek der Deutschen Presse-Agentur. Selbst eigene Studien des Bundesgesundheitsministeriums hätten prognostiziert, dass der Konsum unter Jugendlichen steigen werde. "Wir werden alle juristischen Möglichkeiten prüfen und gleichzeitig versuchen mit anderen Bundesländern das Vorhaben in den Vermittlungsausschuss zu bringen, um es noch zu stoppen."
(dpa)