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Cannabis-Legalisierung soll gegen EU-Recht verstoßen

Gutachten

Verstößt die Cannabis-Legalisierung gegen das EU-Recht?

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    Cannabis gilt laut einem Übereinkommen von 1971 als Droge.
    Cannabis gilt laut einem Übereinkommen von 1971 als Droge. Foto: Christoph Soeder, dpa (Symbolbild)

    Verstößt die von der Koalition geplante Cannabis-Legalisierung gegen das EU-Recht? Ja, sagt zumindest der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags. Europäische Verträge, an die Deutschland gebunden sei, stünden einer Legalisierung entgegen, so die Experten des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) und der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt.

    Vorbereitungen für Cannabis-Legalisierung laufen

    Es sollte eine "kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften" eingeführt werden, so ist es im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Vorbereitungen für das Gesetzgebungsverfahren laufen derzeit. Der Bundesdrogenbeauftragte, Burkhard Blienert (SPD), hatte einen Gesetzentwurf für Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres angekündigt.

    Der sogenannte EU-Rahmenbeschluss von 2004 schreibt laut dem Wissenschaftlichen Dienst vor, dass jeder Mitgliedsstaat unter anderem das Herstellen, Anbieten, Verkaufen, Liefern sowie Ein- und Ausführen von Drogen unter Strafe stellen muss – wenn diese vorsätzlichen Handlungen ohne entsprechende Berechtigung vorgenommen wurden. Auch das vorsätzliche, unberechtigte Anbauen unter anderem der Cannabispflanze müsse unter Strafe gestellt werden. Das gelte auch für den Besitz oder das Kaufen von

    Cannabis-Legalisierung verstößt gegen EU-Recht: Strafen

    Laut einem Übereinkommen von 1971 falle auch Cannabis unter den Begriff Drogen. Die Mitgliedsstaaten sollten gegen die genannten Straftaten "mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen" vorgehen.

    Zudem verweist der Wissenschaftliche Dienst auf das sogenannte Schengen Protokoll. Darin hätten sich die Vertragsländer, unter anderem Deutschland, verpflichtet, "die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden".

    Cannabis-Legalisierung: Niederlande kann kein Vorbild für Deutschland sein

    Die Niederlande könnten nicht als Vorbild für Deutschland dienen. Darauf weisen die Experten des Wissenschaftlichen Diensts in einer weiteren Ausarbeitung hin. Dort gelte nach wie vor das Opiumgesetz", das Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis unter Strafe stelle. Der Besitz und Verkauf kleinerer Mengen sei allerdings "de facto entkriminalisiert".

    "In sämtlichen Fällen, in denen ein Konsument mit Drogen aufgegriffen wird, werden diese – auch wenn die Menge im dargestellten Toleranzbereich liegt - von der Polizei konfisziert." Der Verkauf von Cannabis sei "formalrechtlich illegal", werde aber im Rahmen der Toleranzgrenze nicht verfolgt. Anbau und Erwerb größerer Cannabis-Mengen seien weiterhin vollständig kriminalisiert.

    Cannabis dürfe in Deutschland nicht geduldet werden

    Wie Pilsinger der dpa erklärte, würden die Ausarbeitungen zeigen, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Legalisierung von Cannabis nicht legal wäre. Es dürfe für Deutschland keine Option sein, Cannabis wie in den Niederlanden einfach zu dulden. "Der Jugendschutz muss für uns in Deutschland immer oberste Priorität, genauso wie das Zurückdrängen und die Bekämpfung des Schwarzmarkts."

    Dem RND sagte Pilsinger: "Die Cannabis­legalisierung zu Genusszwecken – so wie es die Ampelregierung im Koalitionsvertrag festgehalten hat – ist gescheitert, bevor sie überhaupt begonnen hat." Gesundheitsminister Karl Lauterbach müsse wenigstens eine rechtlich korrekte gesamt­europäische Lösung in Brüssel finden, wenn er eine "so oder so gesundheits­gefährdende Cannabis­legalisierung" durchziehen wolle. (mit dpa)

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